Unternehmen geben ihre frischen Forderungen an Factoring-Gesellschaften gegen Zahlung von Gebühren und Zinsen ab. Sie erhalten so ihr Geld, können Außenstände abschließen und lagern schließlich auch einen großen Teil des internen Kredit- und Risikomanagements aus. |
Auch wenn nicht alle Zeichen auf Konjunkturdelle deuten, rüsten sich dennoch mehr und mehr deutsche Unternehmen auf eine mögliche Abkühlung der Wirtschaft und damit einhergehend auch auf noch strengere Kreditrestriktionen seitens der (Haus)-Banken (Stichwort: Basel III).
Schließlich muss auch in Zeiten knapper werdender Darlehen die Liquidität des eigenen Unternehmens gesichert sein, um auch weiterhin einen gewissen unternehmerischen Spielraum zu haben, Investitionen tätigen und sich entwickeln zu können.
Umso attraktiver werden daher alternative Instrumente im Finanzierungsmix deutscher Unternehmen. Neben Formen wie Sales-and-Leaseback und Factoring entdecken mehr und mehr Betriebe auch den Forderungsverkauf. Doch egal, für welche Alternative zum Kontokorrent man sich entscheidet: Alle Varianten sind ohne Zweifel kein Ersatz zum klassischen Bankkredit, schaffen aber dennoch ein großes Stück Unabhängigkeit vom „Ja“ oder „Nein“ seitens des Bankberaters.
Sale-and-Lease-Back: Sale-and-Lease-Back ist eine immer beliebter werdende Variante des klassischen Leasings. Hier verkaufen Unternehmen beispielsweise Maschinen, Immobilien (also Büroräume, Werkhallen, etc.) an darauf spezialisierte Leasinggesellschaften. Diese ermöglichen den Verkäufern dann das Leasing der in Kauf gegebenen Gegenstände oder Häuser gegen eine entsprechende Leasinggebühr. Der Vorteil: Das in Maschinen und Immobilien gebundene Kapital wird freigesetzt, die Liquidität (und damit die Bonität und Kreditkonditionen) dadurch verbessert. Außerdem stehen die verkauften Gerätschaften und Räume dem Unternehmen auch weiterhin zur Verfügung.
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Newsletter April 2012 - Service
In der Regel werden auch Zinsen auf diesen Forderungswert für den Zeitraum angerechnet, in welchem der Schuldner seine Rechnungen nicht beglichen hat. Außerdem behält das Factoring-Unternehmen ca. 10-20% des Forderungswerts als Sicherheitseinbehalt ein (zahlt diesen also nicht aus - Sicherheitseinbehalt). Diese Restsumme wird erst dann verrechnet bzw. ausbezahlt, wenn der Schuldner alle Rechnungen an das Factoring-Unternehmen beglichen hat. Abschließend sei gesagt, dass Factoring-Unternehmen von ihren Kunden in der Regel einen Jahresumsatz von mindestens 500.000 Euro erwarten. Die abgeschlossenen Rahmenverträge weisen meistens eine Mindestlaufzeit von einem Jahr aus. |
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