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Online-ZeitungAb"GEZ"ockt - Aufreger Haushalts |
16.01.2013 |
Mit Silvesterkrachern und Raketen hat das Jahr 2013 vor noch gar nicht allzu langer Zeit begonnen. Wie eine Rakete geht jedoch auch heute noch so manch Einer in die Luft, erreicht ihn ein Schreiben des "ARD, ZDF und Deutschlandradio Beitragsservice" (ehemals Gebühreneinzugszentrale GEZ). Denn: Seit dem 01. Januar ist alles neu! Und dies wird in deutschen Landen nicht unbedingt gutgeheißen. Doch in medias res! Der Rundfunkstaatsvertrag aus dem Jahr 1976 regelt u.a. die Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und Fernsehens. Die ehemalige Gebühreneinzugszentrale hat bis zum 31.12.2012 die Gelder an die ARD, das ZDF, das Deutschlandradio und die 14 Landesmedienanstalten (Privatradio- und TV-Anstalten) weitergeleitet. 2011 wurden durch die GEZ nicht weniger als 7,533 Milliarden Euro eingezogen - um 12 Mio. weniger als noch im Jahr zuvor. Der Beitragsservice ist nun seit dem 01. Januar 2013 für die Landesrundfunkanstalten im Rahmen des Rundfunkfinanzierungs- und des Rundfunkänderungsstaatsvertrages tätig. Belief sich bislang diese Gebühr auf 5,76 € monatlich für den Rundfunk- und 17.98 € für den Fernseh- und Rundfunkempfang, so wurde dies mit Jahresbeginn auf 17,98 € pro Wohnung vereinheitlicht. Dies bedeutet für all jene privaten Haushalte, die bislang über noch keine TV-Geräte verfügten (immerhin nach Angabe des Bundesamtes für Statistik 1,5 Mio.), dass sie nun für etwas bezahlen müssen, das sie gar nicht haben, da die Rundfunkgrundgebühr entfällt. Bei rund 40 Mio. Haushalten obliegt es jedem selbst auszurechnen, wieviel monatlich alleine durch die Privathaushalte in der Kasse des Beitragsservices landet. Hinzu kommen die gewerblichen Flächen. |
Hier musste bislang jedes Rundfunkempfangsgerät, internetfähige Computer bzw. TV-Gerät vergebührt werden. Dies entfällt nun - die Festlegung erfolgt aufgrund der Anzahl der Angestellten. Das neue Beitragssystem basiert auf einem Modell von Paul Kirchhof, welches im Juni 2010 durch die Ministerpräsidenten der Länder beschlossen wurde. Auch erblindete oder taube Menschen bzw. Schwerbehinderte müssen jetzt die Gebühr entrichten. Befreit sind nur Taubblinde oder Bezieher der Blindenhilfe (§ 72 SGB XII). Dies jedoch treibt v.a. zwei Gruppen, zwei Gegner dieses neuen Systems auf die Barrikaden: einerseits die Sozialverbände. Sie kritisieren, dass Menschen mit Behinderung die ohnedies schon zumeist spärlichen öffentlichen Unterstützungen ab sofort auch für solche Beitragszahlungen aufwenden müssen. Für die besonders schweren Fälle stellt der Fernseher meist das einzige Tor zur Welt dar. Der Beitragsservice rechtfertigt dies mit dem Ausbau des barrierefreien Angebotes. Nur die Empfänger staatlicher Sozialleistungen, wie etwa Blindenhilfe, BAföG- oder Arbeitslosengeld II, können sich auf Antrag befreien lassen, sind aber vorerst beitragspflichtig. Andererseits schreien die Datenschützer laut auf. Auch wenn das Verfahren der Datenerhebung im Rahmen eines Gutachtens des ehemaligen Bundesdatenschutzbeauftragten, Prof. Hans Peter Bull als unbedenklich eingestuft wurde, bleiben viele Fragen offen. Zählte das Bundesamt für Statistik im Jahr 2011 40,4 Mio. Haushalte, das Online-Statistikunternehmen Statista etwas genauer 40,439, so hat der Beitragsservice einen Datenbestand von 41,8 Mio. Teilnehmerkonten (Stand: Ende 2011). Somit kann also durchaus von einer sehr umfangreichen Datensammlung gesprochen werden. Einwohnermeldeämter leiten personenbezogene "sensible Daten" an die GEZ weiter, auch wenn eine Auskunfts- und Übermittlungssperre besteht. Vonseiten der GEZ sprach man damals von einer "gesetzlichen Berechtigung". Datenschützer stellen sich nun berechtigterweise die Frage, was mit den Informationen von Herrn Müller geschieht, der vor 2013 zwar über keinen Fernseher, dafür aber über Rundfunksempfangsgeräte am Haupt- und Ferienwohnsitz sowie im Auto verfügte!? Dieser übrigens wird sich ebenfalls beschweren, muss er doch nun für beide Haushalte die TV-Gebühr entrichten, obwohl er aus Überzeugung gar nicht fernsieht! Und damit nicht genug. Leben in einem Haushalt mehrere volljährige Arbeitnehmer (etwa eine Familie mit zwei arbeitenden Kindern), so muss beim Beitragsservice ein Antrag gestellt werden - ab 2013 zu viel bezahlte Beiträge werden zurückerstattet. Schließlich könnte es ja sein, dass in dem Wohnhaus zwei oder gar drei Wohnungen für den Nachwuchs eingerichtet worden sind. Diese wären somit als eigene Haushalte zu bewerten. |
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