Es sollen offiziell keine Mehreinnahmen getätigt werden sondern vielmehr die Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks längerfristig stabilisiert werden. Zudem bilden die Programme von ARD und ZDF die Grundlage für Meinungsvielfalt und Demokratie; sie unterliegen keinen politischen oder kommerziellen Interessen (weshalb dann die viele Werbung???). Nahezu jede zweite Sendeminute dient der Information. Dadurch sollen durchaus auch Missstände in Politik, Wirtschaft und Gesellschaft diskutiert und aufgedeckt werden, was - wie zuletzt in Bayern zu beobachten - teilweise gar nicht mal so einfach ist. Hierfür allerdings steht das wohl dichteste Sendernetz Europas zur Verfügung. So betreiben die meisten Landesprogramme der ARD (NDR, WDR, SR, MDR, HR, SWR, RBB und BR) ein TV-Programm und zumeist 5 Radioprogramme. Hinzu kommen im TV-Bereich 3sat, ARTE und PHOENIX, KI.KA, die digitalen Kanälen ZDFneo, ZDFkultur, Einsfestival und EinsPlus sowie im Rundfunk die Deutsche Welle und das DeutschlandRadio. Macht summa summarum: 22 TV-Sender und 67 Hörfunkprogramme bei rund 25.000 festangestellten Mitarbeitern!!! Medienexperten und Gegner des neuen Beitrags-Modells, aber auch Bundestagspräsident Norbert Lammert, kritisieren, dass durch die höheren Gebühren die astronomischen Gehälter der Fußballprofis beispielsweise in der Deutschen Bundesliga bezahlt werden. Lammert in der Zeitung "Die Welt":
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"Im Ergebnis trägt der Gebührenzahler zur Finanzierung von Traumgehältern bei!" Bundestagsfraktionsvizechef Martin Lindner (FDP) fordert gar, das Schlachtfeld Fußballübertragungsrechte den Privaten zu überlassen und sich mehr auf Randsportarten zu konzentrieren. Gilt doch das Schwergewicht der Sportberichterstattung nach wie vor dem Fußball. Gleichsam wird beim Beitragsservice betont, dass der Sport keine Ware darstelle, die Geld bringen muss (Werbeschaltungen bei Sportübertragungen?!). Doch sollte eines klar festgehalten werden: Der gesetzliche Auftrag und die journalistische Freiheit sind zwei sehr dehnbare Begriffe. Verbraucherschützer empfehlen, die Kontoauszüge genau zu überprüfen. Schließlich gelte die damals der GEZ erteilte Einzugsermächtigung auch für den Beitragsservice. Eine nette Anekdote zum Schluss: Im Jahre 2003 wurde eine Walburga ST im Münsterland durch die GEZ angeschrieben. Sie wurde gleich zweifach aufgefordert, die Rundfunkgebühren endlich einzuzahlen, da ansonsten ein Bußgeld in der Höhe von zuerst 1.000, dann 1.252,82 € drohe. Bei dieser Walburga ST handelte es sich allerdings tatsächlich um die Heilige Walpurga, der Schutzpatronin der Kirchengemeinde! Ulrich Stock
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ARD ZDF Deutschlandradio
Beitragsservice
50656 Köln
Zur Bestätigung am besten per Einschreiben!
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16.01.2013 |
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