Die Anhebung der Umsatzsteuergrenze von 250.000 auf 500.000 Euro war ursprünglich einer jener Mechanismen zur Bewältigung der Finanzkrise 2008. Zum 01.07.2009 trat die Anhebung als Teil des Bürger-entlastungsgesetzes in Kraft und sollte am 31.12.2011 auslaufen. Ziel dieser befristeten Erhöhung war die unternehmerische Liquidität vor allem der KMU zu sichern und damit Insolvenzen vorzubeugen.
Sie haben die Wahl: Ist- und Soll-Versteuerung
Tatsächlich muss die Anhebung der Umsatzsteuergrenze genauer definiert werden, um die Bedeutung dieses Schrittes für die Kleinst- und Kleinunternehmen und auch den Mittelstand besser zu verstehen. Bis zum 01.07.2009 konnten Unternehmen mit einem jährlichen Umsatz bis 250.000 zwischen Ist- und Sollversteuerung wählen. Die Verdoppelung der Umsatzgrenze schafft in der Praxis erhebliche Vorteile und sichert notwendige Liquidität.
Die Soll-Versteuerung...
bedeutete, dass Unternehmen bis zum 10. Tag nach Ablauf des jeweiligen Voranmel- dungszeitraums - also des Kalendermonats -
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ihre Umsatzsteuer zahlen müssen. Der Bemessung des Voranmeldungszeitraums ist dabei unabhängig davon, ob Kunden der umsatzsteuerpflichtigen Unternehmen ihre Rechnungen bereits bezahlt haben oder eben nicht. De facto entspricht dies einer Steuervorauszahlung, also eigentlich einer Art (zinslosen) Kredit an das Finanzamt. Nicht nur in Zeiten von Finanz- und Wirtschaftskrise bedeutete dies in der Vergangenheit, dass gerade KMU, die über der 250.000-Euro-Wahlgrenze lagen, immer wieder mit Liquiditätsengpässen kämpfen mussten.
Die Ist-Versteurung...
... bzw. die Möglichkeit, bis zu einem Jahresumsatz von 500.000 Euro die Ist-Versteuerung anstelle der Soll- Versteuerung wählen zu können, sorgte in den letzten Jahren dafür, dass Unternehmen keine Vorfinanzierung mehr schultern mussten. Zwar gilt immer noch, dass die Umsatzsteuer bis zum 10. Tag nach Ablauf des jeweiligen Voranmeldungszeitraums fällig ist. Doch der Voranmeldezeitraum bemisst sich nach Zahlungseingang des/der Kunden. Unternehmen müssen also erst dann Steuern zahlen, wenn sie als Leistungs-
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erbringer selber Geld erhalten. Eine Vorfinanzierung der Umsatzsteuer durch die Unternehmen ist dadurch nicht mehr notwendig.
Die dauerhafte Erhöhung der Wahlgrenze sichert Liquidität
Mit der dauerhaften Anhebung der Umsatzsteuergrenze bzw. der Wahlgrenze zwischen Ist- und Soll-Versteuerung wird den KMU ein großes Stück beständige Sicherheit und Planbarkeit im Sinne ihrer unternehmerischen Ziele gegeben. Waren zahlreiche kleine und mittlere Betriebe noch verunsichert, ob und wann die Bundesregierung die Herabsetzung der Umsatzsteuergrenze auf Vorkrisen-Niveau beschließen würde, sind sie nun beruhigt. Denn die Angst vor einer erneuten Kreditklemme mit Hintergrund der aktuellen Euro-Krise ließ viele KMU um ihre Liquidität fürchten. Und ohne Liquidität fließen wertvolle "Rohstoffe" wie eben Kreativität, Pioniergeist und Mut zum unternehmerischen Risiko eben nur spärlich.
Marcello Buzzanca
(Bildquelle: Pixelio, Thorben Wengert)
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