Factbox
Der Gesundheitsfonds wurde mit der Gesundheitsreform 2007 eingerichtet. Hier laufen alle Beiträge der Versicherungsnehmer sowie die staatlichen Zuschüsse zusammen. 2011 belief sich die Summe auf rund 186 Milliarden Euro - 2 Milliarden davon waren Steuergelder.
Die Kassen erhalten für jeden Versicherten einen bestimmten Betrag aus diesem Topf, dessen Höhe sich nach dem Alter, dem Geschlecht und dem Gesundheitszustand der betroffenen Person richtet. Reicht dies nicht aus, müssen Zusatzbeiträge vom Versicherten eingefordert werden.
Die Praxisgebühr wird beim ersten Arztbesuch im Quartal in der Höhe von 10,- € fällig. Dessen weitere Überweisungen zu beispielsweise Fachärzten sind dann frei. Werden diese Überweisungen jedoch nicht genutzt, fällt bei jedem weiteren Arzt- oder Ambulanzbesuch erneut die Forderung an. Diese Gebühr spült jährlich 2 Milliarden in die Kassen der Kassen.