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Online-ZeitungGigabrummer |
16.01.2012 |
Auf die Länge kommt's sehr wohl an
"Wir bringen, was Sie täglich brauchen!" - ein vielgeliebter Spruch der Frächter-Lobby und der Konsument weiß dies auch durchaus zu schätzen. Nur - wenn sich auf der Autobahn zwei Brummifahrer ein Überhol-Duell liefern oder auf Fahrbahnen mit Kettenpflicht für LKW ein liegengebliebener Laster die Straße blockiert, ist bei vielen Autofahrern Schluss mit lustig! Besserung freilich wird es auch in diesem Jahr keine geben, denn seit dem 01. Januar 2012 wird in Deutschland in einigen ausgewählten Bundesländern ein Pilotversuch mit Riesen-LKW durchgeführt. Ein Lastkraftwagen mit Anhänger durfte bislang die Länge von 18,75 Meter nicht überschreiten - ansonsten fiel er in die Sparte der überlangen Sondertransporte, musste entsprechend gekennzeichnet und abgesichert sein. Daneben stehen solchen Transporten auch nur vorbestimmte Routen zur Verfügung. Auf Drängen der Frächter-Lobby wurden nun die sog. "Gigaliner" zugelassen. Sie dürfen eine Länge von bis zu 25,25 m aufweisen. Eine Ausnahmeverordnung des Verkehrsministeriums unter Bundesminister Peter Ramsauer (CSU) macht dies möglich (Verordnung über Ausnahmen von straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften für Fahrzeuge und Fahrzeugkombinationen mit Überlänge - LKWÜberlStVAusnV). Ramsauer selbst rechnet damit, dass die ersten Riesenbrummis ab dem Frühjahr unterwegs sein werden. Dies allerdings auf ausgesuchten Strecken in den Bundesländern Schleswig Holstein, Hamburg, Niedersachsen, Hessen, Thüringen, Sachsen und Bayern. Auch in Baden-Württemberg und in Sachsen-Anhalt werden die Mega-LKW zu sehen sein. |
Baden-Württembergs Landesregierung hatte sich zwar gegen die Zwangsverordnung gewehrt, doch führen 133 Streckenkilometer durch das Ländle. Deshalb erwägt Stuttgart den Gang zum Bundesverfassungsgerichtshof. Außerdem ergaben erste Feldstudien, dass sich die Lenker nicht unbedingt immer an die vorgeschriebenen Routen halten.
Deshalb müssen diese Monster-Trucks auf ihrer Rückseite ein Schild angebracht haben, das auf die Länge des Fahrzeugs hinweist. Doch das stößt dem Verkehrsclub Deutschland sauer auf. Der Warn-Hinweis "Lang-LKW" muss gerade mal 13 cm hoch sein. Wenn Sie nicht längere Zeit hinter dem Lastwagen herfahren, ist es gut möglich, dass das Schild vor dem Überholen gar nicht ausgemacht wird. Der Großteil der Ampelanlagen und Bahnübergänge sind ferner auf die Maximallänge von 18,75 m ausgelegt (Räumzeiten bei Kreuzungen). Dadurch kann es zu schweren Unfällen kommen, betont die Interessensgemeinschaft Allianz pro Schiene. |
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