Seite 2
TAM-News |
||
Online-ZeitungDas neue Meldegesetz |
11.07.2012 |
Fortsetzung: Schildburga zwischen Havel und Spree
Bei den heiss umstrittenen Daten (Adresse, Geburtsdatum, Beruf, Telefonnummer) handelt es sich nach dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) um "nicht sensible Daten". Sie dürfen nur mit Einwilligung des Betroffenen weitergegeben werden. Damit widerspricht das neue Meldegesetz den § 4 (2), § 4a sowie § 5 BDSG. Datenschützer sprechen deshalb von einem Skandal bzw. "gefährlichem Unsinn". Ein hoheitlich geführtes Register werde hierdurch zu einem Datenpool der Werbewirtschaft. |
Dass diese Ergänzungen des Innenausschusses bürgerfeindlich sind, wurde eigentlich erst erkannt, als zehntausende Bürger auf die Strasse gingen, um gegen das neue Gesetz und für ihre Privatsphäre zu protestieren. Auf der Suche nach den Schuldtragenden sollte demgemäss nicht nur auf diese Handvoll Bundestagsabgeordneter geschossen werden. Tatsächlich stecken sehr viele Entscheidungsschritte dahinter, die (jeder einzelne für sich) wohl Bände über die Bürgervertretung sprechen. Bundestag und Bundesrat sind derzeit in der Sommerpause - somit liegt das Gesetz vorerst bis zur Abstimmung am 21. September auf Halde. Ob jemals ein Verantwortlicher gefunden wird, ist fraglich. Dennoch kam es noch nicht wirklich so häufig vor, dass sich die Bundesregierung von einem selbst eingebrachten, eigenen Gesetzesentwurf distanziert. |
|