Da wir alle täglich eine Flut von Mails und Informationen erhalten, empfiehlt es sich, den Besteller eines Newsletters kurz darauf hinzuweisen:
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Bestellt jemand über ein öffentlich zugängliches Formular einen Newsletter, willigt er dessen Erhalt in der Regel durch das Setzen eines Hakens in einem dafür vorgesehenen Feld ein. Das ist das einfache Opt-In-Verfahren. Nun kann es natürlich vorkommen, dass Fremde eine bestimmte Person, deren E-Mail-Adresse sie kennen, für einen Newsletter anmelden - ohne Wissen und Zustimmung des eigentlichen Empfängers. |
Egal, wie man es dreht und versendet: Auch für Newsletter gilt, dass die Absender die Beweislast tragen, wenn es um den Nachweis der vorherigen und ausdrücklichen Zustimmung des Empfängers geht. Anders gesagt: Können Sie als Absender eines Newsletter nicht beweisen, dass Sie den Empfänger um Zustimmung gefragt und dieser Ihnen entsprechende gegeben hat, verstößt dies beispielsweise gegen das Gesetz, gegen den unlauteren Wettbewerb. Dieses sieht nämlich vor, dass Werbetreibende im Zweifelsfall die eindeutige und konkrete (also immer nur ein Angebot betreffende) Einverständniserklärung des Empfängers dokumentieren und sicher stellen müssen, dass die Einwilligungsbestätigung an die richtige E-Mail-Adresse versandt wurde. Um dies zu bewerkstelligen, ist das Double-Opt-In Verfahren geeignet. |
August 2012 - Service
Double-Opt-In-Verfahren
Autor: Marcello Buzzanca
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