Dies ist unnötigerweise im Gesetzesentwurf vorgesehen. Nach geltender Rechtslage muss eine Beitragssenkung erfolgen, da das Finanzpolster der Rentenversicherungen zu groß geworden ist. Die Beiträge sollen von 19,6 auf zunächst 19 % oder gar 18,9 % des Bruttolohnes gesenkt werden. 2013 - denn in diesem Jahr wird ja wieder gewählt.
Ermöglicht hat dies die ausgezeichnete wirtschaftliche Entwicklung in Deutschland, wodurch die Rentenversicherungskassen Milliarden auf die hohe Kante legen konnten. Die Wirtschaft jubelt, bedeutet doch jedes Zehntel weniger Beitragssatzpunkt in etwa eine Milliarde € an Entlastung für die Arbeitgeber und die Beitragszahler. Arbeitsplätze bleiben bestehen oder werden geschaffen, die Rentenzahlungen gesichert. Bei den Sozialverbänden allerdings wächst der Unmut. So meinte etwa der DGB, dass auf die Beitragssenkung verzichtet und die Mittel besser zur Bekämpfung der Altersarmut eingesetzt werden sollen. Andere sprechen vom "politischem Kuhhandel" (Mario Ohoven vom Bundesverband mittelständischer Wirtschaft). Schließlich sollen die Beiträge zur Rentenversicherung ab 2014 ohnehin um 0,1 % erhöht werden. Dies wird weiterhin bis 2030 ansteigen, sollte jedoch die 22 % nicht übersteigen. Dies wird allerdings schwer werden, klettern doch bis zu diesem Zeitpunkt die Kosten alleine für die Zuschussrente auf 3,8 Milliarden Euro. >>Weiterlesen
Mit dem 1. Juli des Jahres sind die Renten erhöht worden. Das ist erfreulich. Jedoch stieg der steuerpflichtige Teil - jener Anteil der Rente also, der seit dem Jahr 2005 kontinuierlich angehoben wurde. Damals waren für einen Neurentner 50 % des Ruhegeldes steuerpflichtig - 2012 sind es bereits 64 %. Mit der letzten Anhebung sind nun auch die Durchschnittsrentner über die Geringfügigkeitsgrenze gekommen und müssen deshalb ab sofort eine Steuererklärung abgeben. Dies zeigen zumindest Zahlen des Bundesfinanzministeriums. Die Eckrente beläuft sich nach 45 Jahren Beitragszahlung seit Anfang Juli auf 1.263,- €. Jedoch liegt nach Angaben des Bundesfinanzministeriums die Steuerbefreiung für Renten bei 1.260,- € (bei Ehepaaren bei 2.520,- €). Somit werden die darüber liegenden drei Euro steuerpflichtig! Tausende Pensionisten müssen aufgrund dieser drei Euro im kommenden Jahr eine Einkommenssteuererklärung abgeben. Der Arbeitsaufwand an den Finanzämtern ist erheblich - zumindest im Vergleich zum Ergebnis.
Zusätzlich besteht Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen (CDU) auf der Zuschussrente für Geringverdiener. Diese Maßnahme ist enthalten im Entwurf zum "Alterssicherungsstärkungsgesetz", den die Bundesarbeitsministerin dieser Tage vorgelegt hat. Demgemäß sollen kleine Renten auf 850 € im Monat aufgestockt werden, wenn die Vorgaben für den Erhalt eines Ruhegeldes vorhanden sind und der Betroffene auch privat vorgesorgt hat. Allerdings erst nach dem Einrechnen etwaiger anderer Einkommen. Dies entspricht u.a. auch den Vorstellungen der SPD ("Solidarrente"), jedoch bekennt man sich dort in einem Positionspapier des Vorsitzenden, Sigmar Gabriel, zur Rente mit 67 Jahren. Außerdem sollen die Beiträge zur Rentenversicherung rascher als durch die Bundesregierung geplant ansteigen. Von der Leyen allerdings beißt mit ihrem Entwurf beim Deutschen Industrie- und Handelskammertag auf Granit! Dessen stellvertretender Hauptgeschäftsführer, Achim Dercks forderte gegenüber der "Bild" eine Senkung der Rentenbeiträge.
Rentenpaket - ist das wirklich ernst gemeint?
Lachen ist gesund - doch hierbei geht es um's Eingemachte!!!
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10.09.2012 |
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