Auch die Beitragsbemessungsgrenzen steigen zum 01. Januar 2013 - sowohl jene, die für die gesetzliche Renten- und Arbeitslosenversicherung gelten, wie auch die Beitragsbemessungsgrenze, die Krankenkassen bundeseinheitlich anlegen. Ab Januar 2013 liegt die Beitragsbemessungsgrenze für die Renten- und Arbeitslosenversicherung:
Die Einkommensgrenze bezüglich einer Krankenversicherungspflicht bei einer gesetzlichen Krankenkasse wird zum kommenden Jahr angehoben. |
Wenn das Bruttojahresgehalt dann nicht über 52.200 Euro liegt, muss man sich als Arbeitnehmer bei einer gesetzlichen Krankenkasse versichern.
Auch Insolvenzgeldumlage steigt Ab Januar 2013 wird diese Pflichtabgaben für Arbeitgeber 0,15 Prozent des rentenversicherungspflichtigen Bruttoentgelts jedes Arbeitnehmers betragen. Aktuell liegt der Beitrag bei 0,04 Prozent. Grund für die Anhebung sind nicht unbedingt schlechte konjunkturelle Aussichten oder ein drohender Anstieg von Insolvenzen. Vielmehr wurden in den letzten Jahren angehäufte Überschüsse abgebaut. Diese scheinen nun verbraucht, wodurch die Anhebung notwendig wurde, um die Absicherung der Arbeitnehmer, die zum Ausgleich des Nettolohnanspruches für die letzten drei Monate vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens abgeführt wird, kostendeckend gestalten zu können. |
Ab dem ersten Januar 2013 dürfen sogenannte Minijobber 450 Euro statt wie vorher 400 Euro steuerfrei verdienen. Ganz abgabenfrei bleibt ihr Entgelt jedoch nicht unbedingt. Alle, die ein geringfügig entlohntes Beschäftigungsverhältnis eingehen bzw. weiterführen, unterliegen nämlich ab dem Stichtag der Rentenversicherungspflicht, wenn sie dieser nicht schriftlich bei ihrem Arbeitgeber widersprechen. Wenn die Mini-Jobber sich jedoch für das Einzahlen von Beiträgen zur gesetzlichen Rentenversicherung entschließen, müssen sie 3,9 Prozent ihrer Einkünfte dafür aufwenden, während der Arbeitgeber einen pauschalen Beitrag zur Rentenversicherung in Höhe von 15 Prozent des Lohns beisteuert. Sofern die 450-Euro-Grenze voll ausgeschöpft wird, müsste ein Minijobber maximal 17,55 Euro/Monat aufwenden, um damit letztlich einen Rentenanspruch mit dem vollen Recht auf Erwerbsminderungsrente oder eben auch auf Riester-Rente zu erwerben. Bei den Midi-Jobbern hingegen erhöht sich die Verdienstspanne auf 450 bis maximal 850 Euro. Wie bereits auch schon vorher, ist bei ihnen das Einzahlen in die gesetzliche Rentenversicherung verpflichtend. |
Alles beim Alten im neuen Jahr?
Neben den guten Vorsätzen und dem Nachhallen der Silvesterknaller, sind auch Änderungen der Gesetzeslage ein bekanntes und mitunter (un)beliebtes Ritual, mit dem jedes neue Jahr eingeläutet wird. So wird auch 2013 entsprechende Neuregelungen mit sich bringen. Wir haben einige der wichtigsten für Sie hier zusammengefasst:
Autor: Marcello Buzzanca
Bildquelle: iwona golczyk / pixelio.de
Wichtige Gesetzesänderungen 2013:
Dezember 2012 - Wichtige Gesetzesänderungen 2013
|