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Online-Zeitung2012 - ein Jahr der Umstellungen |
03.01.2012 |
Erhebliche Änderungen jedoch gibt es für die Autofahrer. Achten Sie bitte darauf, dass in Städten wie Stuttgart oder Frankfurt am Main nurmehr mit grüner Umweltplakette eingefahren werden darf. Andere Kommunen wie etwa Karlsruhe, Heidelberg oder Freiburg richten Umweltzonen ein. Die bislang eher lax erfolgte Feinstaubkontrolle wird intensiviert. Der Grenzwert von 50 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft darf nurmehr an insgesamt 35 Tagen im Jahr überschritten werden. Bußgelder ab 70,- € können seit dem 01.01.2012 in allen EU-Staaten vollstreckt werden. Auch der Austausch von Halterdaten erfolgt künftig grenzüberschreitend. Positiv: Die Punkte in Flensburg verjähren unabhängig voneinander nach drei Jahren - bislang verlängerten sie sich, wenn neue hinzukamen. Nachrüstungen mit Rußpartikelfilter bei Dieselfahrzeugen werden auch heuer wieder mit 330,- € gefördert. Und überhaupt: Von der Kfz-Steuer befreit sind nurmehr Fahrzeuge mit einem Kohlendioxid-Ausstoß von 110 Gramm pro gefahrenem Kilometer. Für jedes weitere Gramm mehr müssen auch um 2 Euro mehr Kfz-Steuern bezahlt werden. Die Mindestbreite von Fahrspuren bei Autobahnbaustellen wird auf 2,60 m ausgeweitet - sehr zur Freude der meisten Autolenker. Auch bei den Kindern tut sich in diesem Jahr einiges. So können die Kosten für Kinderbetreuung grundsätzlich bis zum 14. Lebensjahr als Sonderausgaben abgesetzt werden. Bislang musste eine berufsbedingte Betreuung nachgewiesen werden. Zwei Drittel von maximal 6.000 € (also 4.000 €) können in die Lohnsteuererklärung aufgenommen werden. Damit die Kleinen künftig besser geschützt sind (auch vor häuslicher Gewalt) werden die zuständigen Behörden wie Jugendämter, Schulen, Ärzte und die Polizei enger zusammenarbeiten. Bei der Gewährung von Kindergeld wird seit Jahresbeginn auf die Einkommensüberprüfung von volljährigen Kindern bis zum 25. Lebensjahr verzichtet. Jedoch muss nach der Erstausbildung oder dem Erststudium nachgewiesen werden, dass keiner Erwerbstätigkeit nachgegangen wird, die die überwiegende Zeit in Anspruch nimmt. Ab heute beginnt auch die schrittweise Anhebung der Rente. So muss der Jahrgang 1947 bereits um einen Monat länger arbeiten. Wer sich vorzeitig aus dem Arbeitsleben verabschiedet, muss mit Abzügen rechnen. Ziel ist der Rentenantritt mit 67 Lebensjahren ab dem Jahrgang 1964. |
Der Beitragssatz zur Rentenversicherung sinkt um 0,3 auf 19,6 %. Dies soll Arbeitgeber und -nehmer um rund 1,3 Milliarden entlasten. Dafür allerdings wird die Riesterrente erst ab dem 62. Lebensjahr voll ausbezahlt. Bei den Lebensversicherungen muss der Garantiezins auf 1,75 % reduziert werden (bei neuen Verträgen), da die Versicherungen zuletzt immer wieder Probleme hatten, den bisherigen Zinssatz von 2,25 % zu erwirtschaften. Seit dem Jahresbeginn wird durch die Bundesnotarkammer auch ein zentrales Testamentsregister geführt. Hier kann abgefragt werden, ob ein Verstorbener einen letzten Willen hinterlassen hat. Das Nachlassgericht wird im Todesfall unmittelbar elektronisch verständigt. Gesundheitsexperten befürchten ab diesem Jahr eklatante Auswirkungen in der medizinischen Versorgung am Land. Etwa 40.000 Haus- und Fachärzte werden in den nächsten fünf Jahren in die Pension wechseln. Für die Kranken im ländlichen Bereich bedeutet dies längere Anfahrtswege etwa zu einer fachärztlichen Betreuung. Deshalb unterstützten die Kassen die Errichtung von Gemeinschaftspraxen oder medizinischen Versorgungszentren! Jedoch wird sich dies noch bis voraussichtlich Jahresende ziehen. Wobei allerdings auch die Länder künftig ein schwergewichtiges Wort mitzureden haben werden. Wer demgemäß die besten Voraussetzungen bietet, wird auch über die meisten Ärzte verfügen! Außerdem soll durch eine bessere Zusammenarbeit der Fachärzte die Bettenzahl in den Krankenhäusern verringert werden. Positive Neuigkeiten für Online-Banker zum Schluss: Überweisungen, die über Internet- oder Automaten durchgeführt werden, müssen im gesamten EU-Raum innerhalb eines Tages den Empfänger erreichen. Auf einem sog. "P-Konto" wird durch jedes Geldinstitut ein Betrag von 1.028,89 € pro Monat zurückbehalten. Dieser Betrag ist nicht pfändbar - das Geldinstitut muss bei gegebenem Anlass innerhalb von vier Tagen ein Girokonto in ein solches P-Konto umwandeln. Somit kann also Bundeskanzlerin Angela Merkel durchaus recht gegeben werden, wenn sie in ihrer Neujahrsansprache meint, dass 2012 ein schwieriges Jahr werde! Ulrich Stock |
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