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Online-ZeitungLebensmittelkontrollen - Eine schallende Ohrfeige für die Konsumenten |
03.02.2012 |
Die Lebensmittelhygiene wird in Deutschland durch die "Verordnung über Anforderungen an die Hygiene beim Herstellen, Behandeln und Inverkehrbringen von Lebensmitteln" (LMHV) bzw. durch verschiedene EG-Verordnungen (wie etwa der EG-Verordnung 852/2004 über Lebensmittelhygiene) geregelt. Die Verordnung ist am 08. Februar 1998 in Kraft getreten, letztmals geändert am 22. Juli 2010. Demnach ist jeder Betrieb in seinem Arbeitsfeld verpflichtet, "im Prozessablauf die für die Lebensmittelsicherheit kritischen Arbeitsstufen zu ermitteln, konsequent zu überwachen und zu dokumentieren sowie angemessene Sicherheitsmaßnahmen festzulegen". Dabei ist besonderer Wert auf die Hygiene im Umgang mit der Ware zu legen. Die Kontrollen werden in den meisten Fällen anhand des Hygienemanagementsystems (HACCP) durchgeführt. Zuständig auf Bundesebene für die Einhaltung der Verordnungen ist Verbraucherschutzministerin Ilse Aigner (CSU). Der Vollzug des Gesetzes wird allerdings durch die Länder selbst geregelt. Die dort entwickelten Untersuchungsprogramme werden durch die Lebensmittelüberwachungs- und Veterinärämter der Städte und Landkreise betrieben. Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) steht nur beratend und koordinierend zur Seite. Bundesweit gibt es v.a. drei Kontrollprogramme: Das Lebensmittel-Monitorin, den Bundesweiten Überwachungsplan (BÜP) sowie den Mehrjährigen Nationalen Kontrollplan (MNKP). Die Kontrollen durch jeweils zwei entsprechend geschulten Experten (Vier-Augen-Prinzip) werden sowohl in der Produktion, dem Handel, der Gastronomie als auch bei Grenzkontrollstellen durchgeführt. Werden akute Probleme festgestellt, so erfolgen vermehrte Überprüfungen sowie - wenn nötig - weiterführende Maßnahmen. Jährlich werden in den Lebensmittellabors der Länder rund 400.000 Proben untersucht. Die Entnahme ist standardisiert damit gerichtsfeste Daten vorhanden sind. Danach erfolgt eine chemische und biologische Analyse auf Inhaltsstoffe und Keime. In der Lebensmittelbranche angesiedelte Betriebe sind dazu verpflichtet, selbst regelmäßige Kontrollen durchzuführen und zu dokumentieren. Daneben können auch die Konsumenten das Rad ins Laufen bringen, wenn bei Lebensmitteln vor dem Ablauf des Mindesthaltbarkeitsdatums trotz entsprechender Lagerung Mängel festgestellt werden. Zuständig dafür sind die Gemeindeverwaltungen oder Magistrate.
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Der Bundesrechnungshof übte zuletzt massive Kritik am Krisenmanagement des Verbraucherministeriums bei Lebensmittelskandalen wie den Dioxin-Eiern oder den EHEC-Sprossen. Aigner kündigte daraufhin in Zusammenarbeit mit den Ländern, dem BKA, dem Zollkriminalamt und der Bundeszentrale für Steuern eine schlagkräftigere, "entföderalisierte" Lebensmittelüberwachung an. Mehr Transparenz und Effizienz seien erforderlich. In dem Bericht heißt es, dass stärkere Kompetenzen für den Bund erforderlich wären, da bislang rund 400 Behörden die Überwachung in "sicherheitsrelevanten Bereichen uneinheitlich" ausübten. So schlägt Rechnungshofpräsident Dieter Engels etwa einen "nationalen Krisenstab" vor. Bis September 2012 werden die Ergebnisse einer eigens eingesetzten Arbeitsgruppe vorliegen. Inzwischen soll das sog. "Smiley-System" der Verbraucherschutzminister der Länder für die notwendige Transparenz sorgen. Doch lehnen Wirtschaftsverbände und auch die Wirtschaftsminister diese Maßnahme strikt ab. Dies trotz lobenswertem Vorbild: In Dänemark haben seit der Einführung eines solchen Systems vor acht Jahren die Verlässlichkeit und die Hygiene bei den Unternehmen um 53 % zugenommen. Diese auch vom Bundesverband der Lebensmittelkontrolleure gut geheißene Maßnahme sei zu kostenintensiv und stelle die Betriebe an den Pranger. Doch genau das befürworten die Biologen und Chemiker: Der Konsument solle vor dem Kauf ganz genau sehen können, wie ernst es der Lebensmittelproduzent mit seiner Verantwortung nimmt. Europaweit müssen alljährlich Millionen Tonnen von Nahrungsmitteln nach Schädlingsbefällen vernichtet werden. Dadurch entstehen Milliardenschäden. Gleichzeitig hungern in der Dritten Welt Millionen von Menschen. Eigens auf die Bekämpfung von Nagern, Insekten, Mikroorganismen oder Pilzen spezialisierte Unternehmen tragen dafür Sorge, dass all diese Bestimmungen auch eingehalten werden. Vom 23. bis 25. Oktober 2012 findet die 10. Leitmesse "parts2clean" in Stuttgart statt. Die Standplätze sind heiß begehrt. Verantwortlich für dieses Interesse ist neben der Qualitätssteigerung auch die Energieeffizienz, der höhere Umweltschutz und mehr Flexibilität, weiß Messeorganisator Hartmut Herdin. Wie das jüngste Beispiel wieder beweist, offenbar ein Markt mit Zukunft. (Autor: Ulrich Stock)
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