Rostock
OB Roland Methling: Torschlusspanik bei Senatorenwahl unverständlich
„Die Torschlusspanik mancher Mitglieder der Bürgerschaft im
Zusammenhang mit der Wahl der neuen Senatorin oder des neuen Senators
für Jugend, Soziales, Gesundheit, Schule und Sport kurz vor Ablauf
der aktuellen Wahlperiode ist für mich unverständlich“, so
Oberbürgermeister Roland Methling. „Das Wohl der Hansestadt Rostock
und ihrer Menschen sollte im Mittelpunkt der Entscheidungen der
Bürgerschaft stehen und nicht das Wohl einzelner Fraktionen. Wenn in
der Tagespresse jetzt schon ganze Lebensläufe potenzieller Bewerberinnen
und Bewerber zu finden sind, die sich in einem bisher nicht öffentlichen
Verfahren beworben haben, wirft das ein sehr schlechtes Licht auf unsere
Stadt! Persönlichkeitsrechte werden hier auf das Gröbste verletzt und
das mit einer Bewerbung verbundene Vertrauen scheint von vornherein
verspielt.“
In dem mit den Mitgliedern der Bürgerschaft abgestimmten
Ausschreibungstext waren drei Grundvoraussetzungen für den Zugang zum
Amt beschrieben. Dort hieß es:
„Die Senatorin/ der Senator müssen:
1. die Laufbahnbefähigung für den höheren Verwaltungsdienst besitzen
und mindestens fünf Jahre ein Amt dieser Laufbahn bei einer
Kommunalverwaltung oder einer Rechtsaufsichtsbehörde oder einen
gleichwertigen Dienstposten ausgeübt haben oder
2. als Beigeordneter, hauptamtlicher Bürgermeister, Landrat,
hauptamtlicher Amtsvorsteher, hauptamtlicher Verbandsvorsteher oder
leitender Verwaltungsbeamter eine Dienstzeit von mindestens fünf Jahren
abgeleistet haben oder
3. eine entsprechende, durch Lebens- und Berufserfahrung nachgewiesene
Eignung, Befähigung und Sachkunde vorweisen.“
„Wenn keines der gesetzlich festgeschriebenen Kriterien erfüllt wurde,
erfolgt durch die Verwaltung üblicherweise auch keine detaillierte
Bewertung der so genannten`weichen´ Kriterien wie zum Beispiel
kommunalpolitische Kompetenz“, erläutert der Oberbürgermeister das
Verfahren. „Es ist bedauerlich, dass hier scheinbar von einzelnen
Mitgliedern der Bürgerschaft einfachste Verwaltungsvorgänge nicht
verstanden werden, dann aber Medien mit nicht öffentlichen Unterlagen
versorgt werden.“
Zum weiteren Verfahren unterstreicht der Oberbürgermeister: „Der
Prozess der politischen Willensbildung in der Bürgerschaft ist noch
nicht abgeschlossen. Lediglich eine Fraktion hat bisher Vorschläge zur
Anhörung möglicher Bewerberinnen und Bewerber eingereicht. Selbst am
heutigen Tage finden noch Sichtungen der eingegangenen Unterlagen durch
Bürgerschaftsmitglieder statt“, so der Oberbürgermeister. „Um das
Verfahren fortzusetzen, werde ich der Bürgerschaft einen Anhörungstermin
Mitte März vorschlagen.“ Der Oberbürgermeister fasst zusammen:
„Letztlich geht es darum, eine Persönlichkeit für diese
verantwortungsvolle Position zu finden, die den Anforderungen entspricht
und die auch nach der Kommunalwahl am 25. Mai 2014 eine Chance hat,
vertrauensvoll mit den dann gewählten Mitgliedern der neuen Bürgerschaft
zusammenzuarbeiten.“
Freundschaftliche Gespräche zwischen Kirchenleitung und Landesregierung
Schwerin (fz). Zum ersten Mal seit Gründung der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland (Nordkirche) Pfingsten 2012 hat die Kirchenleitung am Montagabend (3. März) die Landesregierung Mecklenburg-Vorpommerns in der Kanzlei des Landesbischofs in Schwerin empfangen. Der Landesbischof der Nordkirche, Gerhard Ulrich, sagte anschließend: „Die regelmäßigen Begegnungen mit der Landesregierung sind eine gute und wichtige Tradition. Wir haben sehr freundschaftlich über viele Themen gesprochen, die uns gemeinsam betreffen – von der Situation der Flüchtlinge bis zu Perspektiven der Denkmalpflege.“
Ministerpräsident Erwin Sellering sagte: „Ich freue mich, dass wir unsere Gespräche mit der evangelischen Kirche auch nach der Bildung der Nordkirche nahtlos fortsetzen. Aus diesem Dialog erwachsen wichtige Impulse für die Arbeit der Landesregierung, zumal die Nordkirche in vielen gesellschaftlichen Fragen engagiert ist.“
Die auch für Kirchenfragen zuständige Justizministerin Uta-Maria Kuder betonte:
„Ich baue auf eine weiterhin gute Kooperation von Landespolitik und Nordkirche. Mit der neuen Patronatsvereinbarung haben die Kirchen Planungssicherheit bis zum Jahr 2019. Ich bedanke mich bei der Nordkirche für die Unterstützung des Bibelwettbewerbs 2014 unter dem Motto ‚Hey, Du Opfer‘, der sich den Problemen Mobbing und Stalking auf Schulhöfen stellt.“
Weitere Detailgespräche wurden vereinbart über Perspektiven für den Religionsunterricht in Mecklenburg-Vorpommern und die Arbeit der Schulen in freier Trägerschaft. Auf Wunsch der Landesregierung soll auch die Bäderverkaufsordnung, die Ende 2015 ausläuft, noch einmal thematisiert werden.
Zu Beginn des Treffens hatte Landesbischof Ulrich darüber gesprochen, „welches Menschenbild uns bewegt“ – in Politik und Kirche. „Wir brauchen Systeme, die ‚fehlerfreundlich‘ sind“, sagte der Landesbischof der Nordkirche. „Das besagt nicht, dass ein System zum Fehler-Machen einladen solle. Ein ‚fehlerfreundliches System‘ ist ein System, in dem nicht jeder zu jeder Sekunde perfekt sein, sondern in dem es auch die Toleranz für Kopfschmerzen, durchwachte Nächte, erkrankte Kinder zuhause und die Sorge um die pflegebedürftige Mutter gibt – ein System mit eingebauter Barmherzigkeit.“
Hintergrund: Regelmäßige Begegnungen zwischen Kirchenleitung und Landesregierung sind bereits im Güstrower Vertrag von 1994 vereinbart, „zur Klärung von Fragen, die das Verhältnis von Staat und Kirche betreffen oder von beiderseitigem Interesse sind, und zur Vertiefung ihrer Beziehungen“, wie es dort heißt.
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