Illegaler Sperrmüll in über 1.300 Fällen aufgespürt - Kommunaler
Ordnungsdienst seit einem Jahr erfolgreich im Einsatz
Illegaler Sperrmüll war 2013 unrühmlicher Spitzenreiter bei den
Kontrollen des Kommunalen Ordnungsdienstes (KOD), der nun seit über
einem Jahr in der Hansestadt im Einsatz ist. Über 1.300 Mal erfasste der
KOD diesen illegal entsorgten Abfall. In 427 Fällen wurde unangemeldeter
Elektronikschrott auf den Straßen registriert. Mehr als 450 Autowracks
ohne gültige Kennzeichnung wurden im öffentlichen Raum aufgefunden.
Darüber hinaus kontrollierte der KOD fast 50 Mal die
Winterdienst-Umsetzung und über 60 Hundehalter auf Einhaltung der
Hundesteuersatzung. Insgesamt wurden im vergangenen Jahr 2.584 Vorfälle
aufgenommen. Nach dem ersten Einsatzjahr wurden 214 Anzeigen auf
Ordnungswidrigkeiten gestellt.
Zum Team des vorerst bis zum 30. November 2014 befristeten KOD gehören
fünf Außendienstmitarbeiter im Schichteinsatz und ein Sachbearbeiter im
Innendienst.
Sie widmen sich beispielsweise den Anliegerpflichten zur Schneeräum-
und Streupflicht und zur Reinigung der Gehwege, dem unbefugten Abstellen
von Altfahrzeugen, Autowracks und Schrottfahrrädern im öffentlichen
Raum, der satzungswidrigen Entsorgung von Sperrmüll, Elektroschrott und
Sondermüll. Kontrollen zur Einhaltung von Hundesteuersatzung,
Grünflächen- und Sondernutzungssatzung sowie gewerberechtlicher
Vorschriften und des Naturschutzrechtes gehören ebenfalls zu den
Aufgaben.
Die Kontrollen werden täglich zu Fuß, mit Dienstfahrrädern oder mit dem
Dienstfahrzeug von 6 bis 21.00 Uhr im gesamten Stadtgebiet durchgeführt.
Das Hauptaugenmerk liegt dabei auf der Verbesserung von Ordnung und
Sauberkeit in der Innenstadt und in Warnemünde.
Das Team des KOD kontrolliert und ahndet nicht nur, sondern berät auch
die Einwohnerinnen und Einwohner. Gern nehmen die Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter auch Probleme und Anregungen entgegen. Der KOD ist auch wie
folgt erreichbar: Telefon: 381-7320, Anrufbeantworter 381-7303
(außerhalb der Dienstzeit), E-Mail kod@rostock.de, Eintrag im
Bürgerportal www.klarschiff-hro.de.
Rostock
Kommunaler Präventionsrat fördert Projekte – Anträge können sofort
gestellt werden
Der Landesrat für Kriminalitätsvorbeugung Mecklenburg-Vorpommern
fördert die Arbeit der Kommunalen Präventionsräte auf der Ebene der
Landkreise und kreisfreien Städte. Grundlage dafür ist die Richtlinie
zur Förderung von Projekten der Kriminalitätsvorbeugung, eine
Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Inneres und Sport
Mecklenburg-Vorpommern vom 5. Juli 2010.
Aus diesem Grund beteiligt sich der Kommunale Präventionsrat der
Hansestadt Rostock (KPR) finanziell im Rahmen seiner zur Verfügung
stehenden finanziellen Mittel an kriminalpräventiven Mikroprojekten
innerhalb der Hansestadt Rostock als Kooperationspartner. Institutionen,
freie Träger und Vereine, die im Sinne der Kriminalitätsvorbeugung tätig
sind, können ab sofort Anträge für 2014 per E-Mail an folgende Anschrift
richten: praeventionsrat@rostock.de.
Den Antragsvordruck sowie die „Kriterien für die finanzielle
Beteiligung des Kommunalen Präventionsrates (KPR) der Hansestadt Rostock
an Mikroprojekten innerhalb der Hansestadt Rostock“ werden auf
Anforderung gerne per E-Mail zugeschickt. Die Antragsfrist für 2014
endet am 30. Oktober 2014. Anträge müssen spätestens vier Wochen vor
Maßnahmebeginn eingehen. Weitere Auskünfte werden unter der Rufnummer
381-5450 erteilt.
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