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RP Zeitung |Preis: 5 Silber SONDERAUSGABE
Zwei Anträge des neuen Ordens wurden dem Klerusgremium vorgelegt und an der letzten, für die Öffentlichkeit zugänglichen Sitzung entschieden.
Antrag1 (einstimmig angenommen)
Begnadigungsgesuch der verbliebenen 20 Kathul aus dem vormaligen Orden des Erbauers und Freispruch von ihren Vergehen, verbunden mit einer verpflichtender Beichte bei einem der Priester.
Antrag 2 (mit nur einer Gegenstimme angenommen)
Die Erweiterung der Zweiten Chance auf die Brüder und Schwestern der Hand der Treue sowie auf zukünftige, durch den Klerus der Scharlachroten Faust zu prüfende Unlebende in Hinblick auf die Erwirkung einer Möglichkeit, vor Erreichen der Erlösung durch Dienst im Orden Vergebung für ihre Taten zu erlangen.
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Verlag Allianzblatt | Inhaber: Baron v. Erdinghausen zu Goldhain | Sturmwind & Goldhain
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Die Entscheide des Klerusgremium mögen manchen sehr überrascht haben, galten doch Unlebende bisher als Widerspruch zum Lichtglauben und durften von der Kirche höchstens die Erlösung erwarten. Im folgenden sind einige Zitate zu lesen, in denen die Begründung des Entscheids erläutert wurden.
Mutter Oberste Klerikerin Simanthy Weißsträhne von der Scharlachroten Faust:
"Sir Veyt van Roth hat mir die missliche Lage der Hand der Treue erklärt. Ich hatte die Gelegenheit, ebenso mit Sir von Brill zu sprechen. Das Verhalten dieses Unlebenden war dementsprechend als was er sich ausgegeben hat. Mit Blick auf das Gesetz des Königs sehe ich darin eine gute Möglichkeit das Potential, welches die Hand der Treue bietet, zugunsten der Lebenden zu nutzen. Und mit der Ausweitung der 2. Chance auf Unlebende sehe ich die Möglichkeit die vor sich hin vegetierenden Unlebenden einem hehren Zweck zuzuführen und vereinbarten, dass sich mögliche unlebende Kandiaten einer Untersuchung durch meinen Orden zu stellen haben. Mein Orden steht der Öffentlichkeit zur Verfügung, gesetz des Falles, es gibt Klagen über Unlebende im Dienste des Vermächtnisses. Unser Orden wird diesen Anschuldigungen nachgehen und das Ergebnis dann der Führung des Vermächtnis übergeben, so dass diese Maßnahmen ergreifen können. Ich bin von dieser vertrauensvollen Zusammenarbeit mit dem Vermächtnis des Erbauers überzeugt."
Abt Aedan of Iona von der Bruderschaft des Lichts:
"...dass die zweite Chance gegebenenfalls auch auf andere Todesritter ausgeweitet werden soll nach entsprechend klerikaler Prüfung, ein für mich, wie ich zugeben muss, sehr schwieriges Thema, das mich in einem Zwiespalt hinterlässt. Ich habe den Orden einerseits wegen der Aufnahme von Unlebenden verlassen. Sie in einem klerikalen Orden zu sehen verursacht mir beinahe Hirnflatulenzen. Andererseits muss ich es dem Orden anrechnen, wenn er sich des Themas annimmt und den Seelen den Weg zur Erlösung unterstützend begleitet und ihnen hilft, etwas von dem Unrecht gut zu machen, welches ihre pervertierte Daseinsform verursacht hat. Letztendlich verdient eine jede Seele Erlösung und es ist mir lieber, diese in dem speziellen Fall überwacht und angeleitet vom Klerus zu sehen als sonst wo."
Mutter Irena Sagitarrius von der Schwesternschaft von der Reinheit des Lichts:
"Ich will mir nur selbst zu verstehen geben, das selbst wir, unter den Lebenden, Personen unter uns haben, die Gräueltaten begangen haben. Je nach SChwere wird diesen eine Zweite Chance gegeben oder sie werden entsprechend dafür gestraft. Genauso wie es jene Lebende gibt, die gute Taten vollbringen und ich denke, dass es bei gewissen Unlebenden oder wie man sie nun genau bezeichnen mag, ebenfalls genauso sein wird. Ich denke die Brüder und Schwestern des Vermächtnisses haben sich selbst genauestens damit befasst und wissen genau was sie tun, falls jemand der Ihren einen Fehler begeht. Ich erachte es nicht als unmöglich eben jenen eine Zweite Chance zu gewähren, bis sie ihren Weg zur Erlösung gefunden haben. "
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Die Beweggründe für die ablehnende Stimme möchten wir unseren geschätzten Lesern nicht vorenthalten. Auf der folgenden Seite kommt daher Pater Udwin Starkhand zu Wort.
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