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Innensenator Mäurer begrüßt Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes

Sprachtest für Ehegattennachzug aus der Türkei ist unzulässig

 

 

Der Europäische Gerichtshof hat heute (10.07.2014) entschieden, dass die 2007 eingeführten Sprachtests für den Ehegattennachzug mit einem früheren Abkommen zwischen der EU und der Türkei nicht vereinbar sind. Der Gerichtshof betonte, dass die Familienzusammenführung "ein unerlässliches Mittel zur Ermöglichung des Familienlebens türkischer Erwerbstätiger" sei. 
Vor dieser Entscheidung hatte sich Innensenator Ulrich Mäurer bei den anderen Bundesländern für eine entsprechende gesetzliche Regelung eingesetzt.

Die seit 2007 bestehende Regelung sollte Zwangsehen verhindern helfen und die Weichen für eine gelingende Integration der Zuziehenden stellen. Tatsächlich stellte sich die Regelung in der Praxis als großes Hemmnis heraus. Ehegatten mussten teils Jahre warten, bis sie zu ihrem Partner nach Deutschland ziehen konnten. Nach Überzeugung der Richter des Europäischen Gerichtshofes schießt die Sprachtest-Pflicht über das Ziel, Zwangsheiraten zu verhindern, weit hinaus. Der fehlende Sprachnachweis führe automatisch zur Ablehnung des Antrags auf Familienzusammenführung, ohne dass die besonderen Umstände des Einzelfalls berücksichtigt werden könnten.

Auch für Innensenator Mäurer war das Argument, eine mögliche Zwangsheirat durch Sprach-Tests im Heimatland zu verhindern, nie überzeugend. Mäurer: "Im Rahmen des Familiennachzugs sind Ausländerinnen und Ausländer nicht nur berechtigt, sondern sogar verpflichtet, an einem Integrationskurs teilzunehmen, wenn sie sich nicht zumindest in einfacher Sprache verständigen können." Diese Regelung reiche aus, Integrationsförderung und Spracherwerb auch nach der Einreise zu sichern. Werde der Integrationskurs in Deutschland abgelehnt, siehe das Aufenthaltsgesetz als Sanktionsmöglichkeit vor, den Aufenthaltstitel auf nur ein Jahr zu befristen. 

Ein wichtiger Schritt für die Stärkung der Bremer Innenstadt

Günthner und Lohse für zügige Umsetzung der Juryentscheidung

 

 

Als "gute Grundlage für die weitere Planung des Ansgariquartiers" haben die für das Verfahren zuständigen Senatoren Martin Günthner und Dr. Joachim Lohse die Entscheidung der Jury zur "Projektentwicklung Ansgariquartier" bewertet. "Allen Unkenrufen zum Trotz hat das Ausschreibungsverfahren ein Ergebnis gebracht, dass den Erfordernissen der Einzelhandelsentwicklung Rechnung trägt und zugleich dem Ansgariquartier ein neues und attraktives Gesicht gibt", so Günthner und Lohse nach der Juryentscheidung. "Wir leiten daraus die Verpflichtung ab, zügig die notwendigen politischen Entscheidungen zu treffen, damit der Investor die konkreten Bauplanungen vorantreiben kann."

Die Jury hatte gestern (9. Juli 2014) nach ganztägiger Sitzung entschieden, dem Senat zu empfehlen, dass das Konzept des portugiesischen Unternehmens Sonae Sierra Grundlage der weiteren Planung sein sollte.

Auf der Fläche des bisherigen Parkhauses Am Brill und des Lloydhofs soll ein neuer Gebäudekomplex gebaut werden. Im Erdgeschoss und im ersten Stock sollen Einzelhandelsflächen von rund 25.000 qm entwickelt werden. Weitere Flächen im Umfang von mehr als 20.000 qm sind für Büro, Dienstleistung und Wohnen vorgesehen. Hinzu kommt ein Parkhaus, das in den Planungen als Tiefgarage vorgesehen ist.

"Der Entwurf des Investors zeigt, dass es möglich ist, auf der Basis der inhaltlichen Vorgaben der Stadt ein solches ambitioniertes Projekt zu entwickeln", so der Senator für Umwelt, Bau und Verkehr, Joachim Lohse. "Mit dem Projekt wird in diesem Bereich der Stadt eine attraktive Adresse entstehen. Es nimmt zugleich Rücksicht auf die besonderen städtebaulichen Anforderungen der Bremer Innenstadt und wird wesentlich zu ihrer Aufwertung beitragen".

"Ausgangspunkt aller Überlegungen war es, hier ein attraktives Einzelhandelszentrum zu entwickeln und so einen Beitrag zur ökonomischen Stärkung der Innenstadt zu leisten", so der Senator für Wirtschaft, Arbeit und Häfen, Martin Günthner. "Diese zentrale Aufgabenstellung ist überzeugend gelöst worden." Mit insgesamt 25.000 Quadratmeter neuer Verkaufsfläche gehe der Entwurf der Investoren deutlich über die ursprünglichen Annahmen hinaus. So könne nun erreicht werden, dass der eklatante Mangel an Einzelhandelsflächen in der Bremer City deutlich abgebaut wird. Günthner: "Mit der Realisierung des Projektes wird die Bremer Innenstadt insgesamt deutlich gestärkt."

Günthner und Lohse erinnerten daran, dass das Projekt nach jahrelangem Stillstand erst in Gang gekommen sei, nachdem die Stadt über die WFB Wirtschaftsförderung Bremen GmbH den Lloydhof erworben hatte. Der Kaufpreis des Lloydhofs und der Wert des Parkhauses Am Brill addieren sich auf etwa 30 Millionen Euro.

Nachdem so die Voraussetzungen für die Ausschreibung geschaffen worden waren, wurde das Verfahren im Frühjahr des vergangenen Jahres gestartet. Letztlich wurden zwei konkrete Angebote abgegeben. Trotz des insgesamt überzeugenden Projektentwurfs erfüllt das von der Jury ausgewählte Angebot allerdings noch nicht die formulierten Erlöserwartungen.

"Es handelt sich um ein zentrales Zukunftsprojekt für Bremen. Das Projekt bietet jetzt die Chance, die Innenstadt einen großen Schritt voranzubringen", sind Günthner und Lohse überzeugt. "Deshalb werden unsere Ressorts zusammen mit dem Investor intensiv an der schnellstmöglichen Realisierung des Projektes arbeiten."

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