Der Europäische Gerichtshof hat heute (10.07.2014) entschieden, dass die 2007 eingeführten Sprachtests für den Ehegattennachzug mit einem früheren Abkommen zwischen der EU und der Türkei nicht vereinbar sind. Der Gerichtshof betonte, dass die Familienzusammenführung "ein unerlässliches Mittel zur Ermöglichung des Familienlebens türkischer Erwerbstätiger" sei.
Vor dieser Entscheidung hatte sich Innensenator Ulrich Mäurer bei den anderen Bundesländern für eine entsprechende gesetzliche Regelung eingesetzt.
Die seit 2007 bestehende Regelung sollte Zwangsehen verhindern helfen und die Weichen für eine gelingende Integration der Zuziehenden stellen. Tatsächlich stellte sich die Regelung in der Praxis als großes Hemmnis heraus. Ehegatten mussten teils Jahre warten, bis sie zu ihrem Partner nach Deutschland ziehen konnten. Nach Überzeugung der Richter des Europäischen Gerichtshofes schießt die Sprachtest-Pflicht über das Ziel, Zwangsheiraten zu verhindern, weit hinaus. Der fehlende Sprachnachweis führe automatisch zur Ablehnung des Antrags auf Familienzusammenführung, ohne dass die besonderen Umstände des Einzelfalls berücksichtigt werden könnten.
Auch für Innensenator Mäurer war das Argument, eine mögliche Zwangsheirat durch Sprach-Tests im Heimatland zu verhindern, nie überzeugend. Mäurer: "Im Rahmen des Familiennachzugs sind Ausländerinnen und Ausländer nicht nur berechtigt, sondern sogar verpflichtet, an einem Integrationskurs teilzunehmen, wenn sie sich nicht zumindest in einfacher Sprache verständigen können." Diese Regelung reiche aus, Integrationsförderung und Spracherwerb auch nach der Einreise zu sichern. Werde der Integrationskurs in Deutschland abgelehnt, siehe das Aufenthaltsgesetz als Sanktionsmöglichkeit vor, den Aufenthaltstitel auf nur ein Jahr zu befristen.