Bremens Innensenator Ulrich Mäurer begrüßt die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Bremen (OVG) vom heutigen Tage (10. Juni 2014), welches das gegen die Rockergruppierung "Mongols MC Bremen" ausgesprochene Vereinsverbot bestätigt hat.
Der Senator für Inneres und Sport hatte die Vereinigung am 19. Mai 2011 mit der Begründung verboten, dass ihr Zweck und ihre Tätigkeit den Strafgesetzen zuwider laufen. Dem Vereinsverbot waren mehrere schwere Auseinandersetzungen mit Anhängern rivalisierender Rockergruppierungen vorangegangen. Gegen das Verbot hatte der Verein Klage erhoben, die nun vom OVG Bremen als unbegründet zurückgewiesen wurde. Gegen die Entscheidung sind keine Rechtsmittel zugelassen.
"Die Entscheidung bestätigt unsere Strategie, rasch gegen den kurz vorher gegründeten Verein vorzugehen, bevor sich dessen Strukturen verfestigen konnten", erklärte Senator Mäurer. Weiter sagte der Senator: "Ich werde auch weiterhin keine rechtsfreien Räume dulden."
Das Vereinsverbot hat Signalwirkung für das gesamte Bundesgebiet, da mit dem "Mongols MC Bremen" der erstgegründete Ortsverein ("Mother-Chapter") dieser Rockergruppierung in Deutschland verboten wurde. Damit sind dessen Abzeichen nicht nur in Bremen, sondern in ganz Deutschland verboten.
"Das Vereinsverbot ist ein wirksames Mittel, gegen das Dominanzverhalten dieser Rockergruppen vorzugehen", führte Mäurer weiter aus. Natürlich dürfe man aber nicht davon ausgehen, dass ein solches Verbot alleine nachhaltige Wirkung zeige. Erforderlich sei vielmehr ein abgestimmtes Konzept unterschiedlicher Maßnahmen, um der von derartigen Strukturen ausgehenden Kriminalität wirksam zu begegnen. "Die Polizei hat diese Gruppe auch nach dem Verbot nicht aus den Augen verloren", betonte Mäurer und verwies auf die jüngste strafgerichtliche Verurteilung ehemals führender Mitglieder des Vereins. Das Landgericht Bremen hatte am 28. Mai 2014 den ehemaligen Anführer des Vereins und zwei weitere Mitglieder wegen bandenmäßigen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln zu Haftstrafen von sechs bzw. fünfeinhalb Jahren verurteilt. Nach den Feststellungen des Gerichtes hatten die Angeklagten die Strukturen der Mongols-Bewegung für ihre Drogengeschäfte genutzt.