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Oberverwaltungsgericht bestätigt Vereinsverbot des Mongols MC Bremen

Senator Mäurer begrüßt Entscheidung

Bremens Innensenator Ulrich Mäurer begrüßt die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Bremen (OVG) vom heutigen Tage (10. Juni 2014), welches das gegen die Rockergruppierung "Mongols MC Bremen" ausgesprochene Vereinsverbot bestätigt hat.

Der Senator für Inneres und Sport hatte die Vereinigung am 19. Mai 2011 mit der Begründung verboten, dass ihr Zweck und ihre Tätigkeit den Strafgesetzen zuwider laufen. Dem Vereinsverbot waren mehrere schwere Auseinandersetzungen mit Anhängern rivalisierender Rockergruppierungen vorangegangen. Gegen das Verbot hatte der Verein Klage erhoben, die nun vom OVG Bremen als unbegründet zurückgewiesen wurde. Gegen die Entscheidung sind keine Rechtsmittel zugelassen.

"Die Entscheidung bestätigt unsere Strategie, rasch gegen den kurz vorher gegründeten Verein vorzugehen, bevor sich dessen Strukturen verfestigen konnten", erklärte Senator Mäurer. Weiter sagte der Senator: "Ich werde auch weiterhin keine rechtsfreien Räume dulden."

Das Vereinsverbot hat Signalwirkung für das gesamte Bundesgebiet, da mit dem "Mongols MC Bremen" der erstgegründete Ortsverein ("Mother-Chapter") dieser Rockergruppierung in Deutschland verboten wurde. Damit sind dessen Abzeichen nicht nur in Bremen, sondern in ganz Deutschland verboten.

"Das Vereinsverbot ist ein wirksames Mittel, gegen das Dominanzverhalten dieser Rockergruppen vorzugehen", führte Mäurer weiter aus. Natürlich dürfe man aber nicht davon ausgehen, dass ein solches Verbot alleine nachhaltige Wirkung zeige. Erforderlich sei vielmehr ein abgestimmtes Konzept unterschiedlicher Maßnahmen, um der von derartigen Strukturen ausgehenden Kriminalität wirksam zu begegnen. "Die Polizei hat diese Gruppe auch nach dem Verbot nicht aus den Augen verloren", betonte Mäurer und verwies auf die jüngste strafgerichtliche Verurteilung ehemals führender Mitglieder des Vereins. Das Landgericht Bremen hatte am 28. Mai 2014 den ehemaligen Anführer des Vereins und zwei weitere Mitglieder wegen bandenmäßigen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln zu Haftstrafen von sechs bzw. fünfeinhalb Jahren verurteilt. Nach den Feststellungen des Gerichtes hatten die Angeklagten die Strukturen der Mongols-Bewegung für ihre Drogengeschäfte genutzt.

Europawahl am 25. Mai 2014 im Land Bremen: Endgültiges Ergebnis steht fest

Nachdem die Stadtwahlausschüsse für Bremerhaven und für Bremen am 4. bzw. am 6. Juni 2014 das Wahlergebnis für die beiden Städte festgestellt hatten, beschloss heute, am 10. Juni 2014, der Landeswahlausschuss für die Freie Hansestadt Bremen das endgültige Ergebnis der Europawahl.
Damit kann Landeswahlleiter Jürgen Wayand nun das endgültige Ergebnis verkünden. Die Wahlergebnisse als Tabelle (pdf, 7.9 KB)

Zwischen dem in der Wahlnacht festgestellten vorläufigen und dem endgültigen Ergebnis haben sich lediglich kleinere Veränderungen ergeben. Dies ist ein gutes Zeichen für den reibungslosen Verlauf der Ergebnisermittlung und -veröffentlichung am Wahlabend. Wayand dankt dafür besonders den 3 350 ehrenamtlichen Wahlhelferinnen und Wahlhelfern in Bremen und Bremerhaven
Der Bundeswahlausschuss stellt am 20. Juni 2014 das endgültige Ergebnis für die Bundesrepublik Deutschland fest. Der Bundeswahlausschuss stellt auch die aus Deutschland in das Europäische Parlament gewählten Bewerberinnen und Bewerber fest.

Weitere Auskünfte:
Jan Morgenstern
Telefon: 0421 361-4159 
E-Mail: [E-MAIL 

Fachdienst Wirtschaftliche Hilfen im Sozialzentrum Hemelingen / Osterholz vorübergehend geschlossen

 

Wegen umfangreicher Umstellungsarbeiten muss der Fachdienst Wirtschaftliche Hilfen im Sozialzentrum Hemelingen / Osterholz, Pfalzburger Straße 69 a, in der Zeit vom 16. bis zum 18. Juni 2014 für den Publikumsverkehr geschlossen bleiben. Auch die telefonische Erreichbarkeit der Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter kann für den genannten Zeitraum nicht gewährleistet werden.

In Notfällen ist der Service im Sozialzentrum Hemelingen / Osterholz unter den Telefonnummern 361-15357, 361-3035 oder 361-3191 erreichbar. Andere Bereiche wie das Jugendamt, die Zentrale Fachstelle Wohnen und der Sozialdienst Erwachsene bleiben unverändert erreichbar.

Jens Böhrnsen zum Tod von Karl Lüneburg

 

Bürgermeister Jens Böhrnsen äußert tiefe Trauer zur Nachricht vom Tod des früheren Ortsamtsleiters von Blumenthal, Karl Lüneburg:
"Viele Jahre hat Karl Lüneburg die Kommunalpolitik in Blumenthal geprägt. Mit großem Engagement hat er sich für den Stadtteil eingesetzt und dabei mit seinem gradlinigen Auftreten die Achtung und den Respekt der Bürgerinnen und Bürger gewonnen. Seine Amtsführung darf als vorbildlich für kommunalpolitische Verantwortung gelten. Besonders war er für die Schwächeren in unserer Gesellschaft da, wohl auch, weil er in Berlin in einem Arbeiterhaushalt und mit einem lange arbeitslosen Vater aufwuchs. Er hat sich engagiert für eine demokratische Gesellschaft eingesetzt, immer wieder bei Jugendlichen um Einsatz für das Gemeinwesen geworben. Karl Lüneburg war ein bodenständiger Politiker, der sich für die Anliegen seines Stadtteils und der Menschen dort mit Herzblut eingesetzt hat. Er wird in Blumenthal und in ganz Bremen-Nord immer in ehrender Erinnerung bleiben."

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