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Die Auflösungsabgabe ist in allen anderen Fällen zu entrichten, in denen ein Dienstverhältnis endet, also: Vorsicht! Beispiele: Fälligkeit der Auflösungsabgabe Verwendung der Auflösungsabgabe |
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Kündigt der Arbeitgeber einem Arbeitnehmer, fällt eine "Auflösungsabgabe" von € 110,- an. Wenn der Dienstgeber nach dem 31.12.2012 ein echtes oder freies Dienstverhältnis beendet, das der Arbeitslosenversicherungspflicht unterliegt, muss er eine sogenannte Auflösungsabgabe entrichten. - von der Höhe des Entgelts des Mitarbeiters, - vom Alter des Dienstnehmers.
Bei jeder Beendigung einer geringfügigen Beschäftigung, da kein arbeitslosenversicherungs-pflichtiges Dienstverhältnis vorliegt, |
abc markets News 01 | Das Magazin für den cleveren Einkauf | 09.11.2012 |
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