Eisenstadt/ Wien (01.07.2017) - Jahrelang bestand beim Thema Energieabgabenrückvergütung eine Rechtslage, welche Dienstleistungsbetriebe gegenüber Produktionsbetrieben benachteiligte: Während letztere in den Genuss hoher Vergütungsbeträge durch das Finanzministerium kamen, waren erstere von diesem Privileg ex lege ausgeschlossen. Diese Schieflage wurde von Betroffenen bis in die Sphären des EuGH vorgebracht und nunmehr höchstgerichtlich als unangemessen erkannt. Den österreichischen Dienstleistungsbetrieben steht für die betroffenen Jahre seit 2011 ein Vergütungsanspruch von rund EUR 500 Mio zu. Hauptbetroffen sind davon – ihrer Energieabgabenleistung entsprechend - Hotels und Thermen. Auf seiner ständigen Suche nach Erhöhungen im Steueraufkommen wurde nun auch die Aufmerksamkeit von SPÖ-Bundeskanzler Kern auf dieses Thema gelenkt: „Um seine mannigfaltigen, finanziell natürlich ungedeckten Versprechungen im Vorfeld der Nationalratswahl auch nur irgendwie darstellen zu können, denkt der Regierungschef offenbar an eine Hauruck-Gesetzesänderung, um den Dienstleistungsbetrieben weiterhin die ihnen zustehende Energieabgabenrückvergütung vorenthalten zu können“, empört sich FPÖ-Tourismuslandesrat Alexander Petschnig über medial kolportierte, einschlägige Pläne. „Beim Finanzminister wird Kern damit wohl offene Türen einrennen – eine fatale Koalition zulasten der österreichischen Hotels und Thermen, die nach der völlig unsachgemäßen Erhöhung der Umsatzsteuer von 10 auf 13% ein weiteres mal steuerlich zur Ader gelassen werden sollen“, so Petschnig. „Ich fordere Bundeskanzler Kern auf, in aller Deutlichkeit von derart einseitigen Benachteiligungen des volkswirtschaftlich wichtigen Tourismussektors Abstand zu nehmen und dafür zu sorgen, dass die Betriebe die ihnen zustehenden Vergütungsbeträge auch bekommen! Sie werden diese Mittel ohnehin sofort wieder in Ausbau und Attraktivierung ihres Angebotes investieren“, schloss der burgenländische Tourismuslandesrat. |
|