Neue Pädagogische Zeitung
Land & Leute
Impressum: Chefredakteur: Benjamin Klingler, Redaktion: Sophie Buczolich, Viktoria Dimitrova, Monique Lederer, Mariia Pysmenna, Paul Wregg, Sportredaktion: Valentin Wieshofer, Rätselabteilung: Magdalena Wirtl, Layout und Satz: Raphael Schaller
Der Glaube an Schule und Arbeitsplatz
von Monique Lederer
Muss eine muslimische Schülerin mit ihren männlichen Mitschülern in den Schwimmunterricht gehen? Muss ein Schüler, dessen Eltern den Zeugen Jehovas angehören, mit seinen Klassenkameraden einen Film anschauen, in dem schwarze Magie vorkommt? Ja, hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden. Das Mädchen könne einen Burkini tragen. Und im Fall der Filmvorführung könnten die Eltern keine religiöse Tabuisierung verlangen, schließlich sei es Aufgabe der Schule, die nachwachsende Generation mit dem geistig-kulturellen Erbe der Gemeinschaft vertraut zu machen.
Konflikte um die Religionsfreiheit gibt es nicht nur an Schulen, sondern auch im Beruf. Oft geht es dabei um die äußeren Zeichen der Religionsbekundung – vor allem das Kopftuch-, manchmal um Gewissenskonflikte, wie sie heute vor Gericht verhandelt werden.
Wie ist die Lage an den Schulen?
Die Verfassung garantiert in Österreich die Freiheit des Glaubens. Christen dürfen sich Kreuzanhänger um den Hals hängen, Juden dürfen Kippa tragen und Musliminnen Kopftuch. Das gilt in der Regel im Beruf und auch in der Schule. Deren Besuch ist verpflichtend und durch ein Kopftuchverbot würden Kinder bzw. deren Eltern womöglich in schwere Gewissenskonflikte gebracht. Zwar versuchen einige Schulen, das Tragen von Kopfbedeckungen aller Art über die Schulordnung zu verbieten, vor Gericht lässt sich das aber nicht durchsetzen. Ein aus religiösen Gründen getragenes Kopftuch ist schließlich kein modisches Accessoire wie eine Baseballkappe oder eine Wollmütze.
Auch am Sportunterricht können Mädchen in aller Regel mit Kopftuch teilnehmen. Wenn dadurch Verletzungsgefahr besteht, müssen sie bestimmte Übungen nicht mitmachen. Nur im Ausnahmefall können Kinder aus religiösen Gründen von den Sportstunden freigestellt werden.
Dürfen Lehrerinnen Kopftuch tragen?
In Deutschland sind gerichtliche Auseinandersetzungen um Kopftuch in der Schule an der Tagesordnung - allein Österreich kennt solche Probleme (noch) nicht: Obwohl es auch hierzulande bereits rund 60.000 Schüler und rund 80 Lehrerinnen moslemischen Glaubens gibt, läuft die Kopftuch-Diskussion bei uns auf Sparflamme.
Und das ist gut so: Denn der Wiener Landesschulrat etwa, mit rund 30.000 moslemischen Schülern (knapp 20 Prozent) erheblich betroffen, ist mit dem Thema nicht wirklich befasst. "Es ist uns bisher kein Fall bekannt, wo jemand deshalb Schwierigkeiten gemacht hat", meint Matthias Meißner aus dem Büro von Stadtschulratspräsidentin Susanne Brandsteidl. Man wisse ehrlich gesagt auch nicht, was im Ernstfall zu tun sei, denn das sei eigentlich Sache des Unterrichtsministeriums, so Meißner.
Auch dort hält man sich mit klaren Aussagen sehr zurück: "In Österreich funktioniert die Trennung Staat-Kirche zum Glück noch sehr gut, deshalb sehen wir keinen Grund, hier offensiv zu werden", meint etwa Petra Hafner, die Sprecherin von Unterrichtsministerin Claudia Schmied (SPÖ), ausweichend. Im Klartext heißt das: Man hat kein Konzept.
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