abc markets News 06/13 | Das Magazin für den cleveren Einkauf | 15.11.2013 |
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Derzeit (März 2013) haben 11 von 16 Länderparlamenten die Ausstattung von Wohnungen mit Rauchwarnmeldern für “Neubauten und umfangreiche Umbauten” gesetzlich festgelegt. In 10 dieser 11 Bundesländer müssen auch vorhandene Wohnungen bis zum Ablauf einer Übergangsfrist ausgestattet sein. Nordrhein-Westfalen hat eine entsprechende Änderung der Bauordnung angekündigt.
Unterschiedlich geregelt ist, wer (Eigentümer oder Besitzer = Mieter) zum Einbau und zur “Sicherstellung der Betriebsbereitschaft” (= Wartung) verpflichtet ist. Auch das Ende der Übergangsfrist bis zu der die Rauchwarnmelder installiert sein müssen, ist in jeder Bauordnung abweichend geregelt. Der Mauszeiger über der Bezeichnung des Bundeslandes zeigt den Umfang und das Ende der Übergangsfrist für die Ausrüstung bestehender Wohnungen mit Rauchwarnmeldern an. Stand: 11.07.2013 |
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