Mahnverfahren
außergerichtliches Mahnverfahren
Zweck:
Schuldner (K) soll ohne gerichtliche Hilfe zur Zahlung bewegt werden
Vorgehen:
1. Zahlungserinnerung (z. B. Rechnungskopie)
2. Mahnbrief mit Hinweis auf Fälligkeit und Aufforderung zur Zahlung
3. Ankündigung des Einzugs (Inkasso)
4. Zusendung der Zahlungsnachnahme oder Abtretung der Forderung an ein Inkassoinstitut
5. Letzte Mahnung unter Androhung gerichtlicher Maßnahmen (Mahnbescheid)
gerichtliches Mahnverfahren:
Zweck:
mit gerichtlicher Hilfe den Schuldner zur Zahlung veranlassen
Vorgehen:
1. Antrag Mahnbescheid durch Gläubiger
2. Entweder: Widerspruch des Schuldners (Antrag auf Verhandlung) --> mündliche Gerichtsverhandlung
Oder: Stillschweigen des Schuldners (Gläubiger beantragt Vollstreckungsbescheid)
3. Vollstreckbarkeitserklärung wird zugestellt
Entweder: Schuldner zahlt
Oder: Schuldner erhebt Einspruch--> mündliche Gerichtsverhandlung
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