Zahlungsverzug (Nicht-Rechtzeitig-Zahlung)
Grundlage: Zahlungsverplichtung aus KV
Verzug:
- Zahlung schuldhaft
- nicht rechtzeitig
- nicht vollständig
- gar nicht
Voraussetzung:
- Zahlung fällig
- Zahlungsverzug zu vertreten
Fälligkeit:
sofort, soweit sich aus den Umständen oder vertragl. Vereinbarungen nicht anderes ergibt
Verzug:
- mit Ablauf des kalendermäßig bestimmbaren Zahlungstermins
- durch Mahnung nach Fälligkeit, wenn kalendermäßig nicht bestimmt
- automatisch nach 30 Tagen nach Erhalt der RG und bei Fälligkeit
Rechte des Vekäufers:
sofort:
- auf Zahlung bestehen (wenn Ware nicht anderweitig verkauft werden kann)
- Schadenersatz (Basiszinssatz 2,7 % + 5 % bei Verbrauchgüterkauf
+ 8 % bei Handelskauf
+ zusätzl. höherer Aufwand gg. Nachweis
nach Ablauf einer angemessenen Frist kann V
- vom Vertrag zurücktreten
- Schadenersatz statt Leistung
- Ersatz vergeblicher Aufwendungen geltend machen
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