Jenny's Geburtstags-Ausgabe | 8 | 05.11.2018 |
Die Manager des westfälischen Süßwarenherstellers Storck ("Storck's Riesen", "Mamba") orteten einen Außenseiter, der in ihre Domäne einbrechen wollte. "Hauchzart, seidenweich, feucht und aromabeschichtet", hatten die Werber des Konkurrenten, ein wenig im Stil der süßen Branche, getextet. Die Anzeige warb für ein "Aroma-Condom" mit fünf verschiedenen Geschmacksrichtungen, von Banane über Erdbeer bis Lakritz, ausgeführt in fünf verschiedenen Farben. Vertrieben wird der Verhüter von der Aufklärungsgesellschaft Profamilia.Die Hersteller des Fruchtkaubonbons Marke "Mamba soft", das gleichartige Geschmacksrichtungen und Farben bietet, waren empört. Die Konkurrenz könnte, so fürchtete Storck-Geschäftsführer Gerrit Roosen, eine "Fülle von Witzen und Zoten" auslösen und sein Produkt beschmutzen. Das Wettbewerbsrecht, das die besorgten Zuckerbäcker (Jahresumsatz: 650 Millionen Mark) in Anspruch nehmen, gilt jedoch nur für Konkurrenten untereinander, schwerlich für einen Rechtsstreit zwischen Gummi- und Süßwarenbranche. |
Die größte nationale Interessenvertretung von Fluggesellschaften in Deutschland, genannt BARIG (Board of Airline Representatives in Germany), ist seit dem 05. November 1993 ein eigetragener Verein mit Sitz in Frankfurt am Main. Bereits 1951 wurde das BARIG gegründet und lange kämpften die Fluggesellschaften um die Eintragung als e.V. – schließlich gelang es Windroseair, Air Bridge Cargo & Co. aber doch. Die Aufgabe des Vereins besteht darin, die Ziele und gemeinsamen Interessen der Mitglieder gegenüber Kommunal-, Landes- und Bundespolitik sowie gegenüber Flughäfen, Luftfahrtbehörden, Zollbehörden und der Deutschen Flugsicherung zu vertreten. Verbesserungen der wirtschaftlichen und operationellen Bedingungen stehen dabei im Vordergrund. Ebenso existieren diverse Arbeitsgruppen, welche sich mit Themen wie Nachtflugregelungen oder Gesetzgebungsverfahren auseinander setzen. Weiterhin treffen sich die Mitglieder von BARIG regelmäßig mit Flughafenbetreibern oder Politikern auf deutscher und europäischer Ebene, um die Präsenz von BARIG in den verschiedenen Bereichen der Luftfahrt weiterhin zu steigern. |
Dennoch kommt es diese Woche vor dem Hamburger Landgericht zu einem Prozeß, weil Profamilia nun auch noch ein schwedisches Kondom, Marke "Mamba", vertreibt. Jetzt muß die epochale Frage geklärt werden, ob der Vertrieb von Kondomen dem Absatz von Bonbons schaden kann.
"Mamba" gegen "Mamba" - unter "manchen Gesichtspunkten" seien beide Artikel "nahezu identisch", behaupten die Storck-Advokaten nun. Im Volksmund gälten Präservative als Gummis, und auch Kaubonbons würden gebräuchlich als "(Kau-)Gummis" bezeichnet. Weil "Kauen" aber auch der "vulgärsprachliche Ausdruck für bestimmte Sexualpraktiken" oraler Art sei, werde alsbald "ein Bezug" zwischen "Kaugummis und Gummis" hergestellt.
Hilfsweise überreichen die Anwälte auch ein Muster der "Kondome mit Fruchtgeschmack" ("Nur für das Gericht"). Der "Verwendungszweck" könne "nicht zweifelhaft sein", zumal die Werbung deren "lebensmittelrechtliche Zulässigkeit (!)" betone.Es handle sich daher, so die Verfechter des sauberen Bonbons, bei den Produkten aus der Gummibranche um eine Art "Frucht-Kau-Gummis". Von Storck brauche "nicht ausgemalt zu werden", so die Anwälte, welche üblen Assoziationen auf eine gleichnamige Zuckerware übertragen werden könnten.
Schließlich gerieren sich die Bonbonkocher auch noch familienfreundlich: Verantwortlichen Eltern, die ihren Kindern "Mamba"-Bonbons kaufen, könne es doch nicht gleichgültig sein, wenn ihre Sprößlinge "mit diesem Bereich der Sexualität in Kontakt kommen".Offen bleibt allerdings, wer denn den Kindern Storcks Sexualassoziationen vermitteln soll. Womöglich die Bonbonkocher selbst: Die Anwälte von Profamilia fanden heraus, daß sich die Werber für "Mamba"-Bonbons von sexistischen Phantasien haben übermannen lassen.
So tragen die Fünferpacks "Mamba soft", die Bonbons also, Aufkleber mit vieldeutig-eindeutigen Anspielungen: "Du hast keinen Stiel" oder "Vernasch mich!" Das solle doch wohl, so die Profamilia-Anwälte, gerade das pubertierende Publikum ansprechen.Ohnehin wähnen sich die Kondomvertreiber von Profamilia in guten Schuhen. Nach deutschem Recht gilt der Schutz für Warenzeichen jeweils nur für eine Warenklasse, in diesem Falle Süßwaren.
Das Warenzeichenrecht, so Profamilia, könne auch nicht für Produkte außer Kraft gesetzt werden, mit denen die "sexuelle Phantasie" angeregt werde. Dann müsse man schließlich auch "den Genuß von Bananen untersagen".
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