Fast 24 Millionen Haustierbesitzer gibt es in Deutschland, davon sagen über 9 Millionen das sie einen Hund besitzen . (Quelle: statista.de)
Ein mehr als großer Markt für Versicherungsunternehmen, denn Mittlerweile ist es in einigen Bundesländern Pflicht seinen Hund zu versichern.
Jeder Hundehalter eines nicht gerade einfachen Hundes, wie unsere Angsthunde zum Beispiel,
hat bei der ein oder anderen Situation sicherlich schon im Geiste einige Horrorvisionen gehabt, dass sich der Hund in einer Angst- und Paniksituation aus dem Geschirr befreit und vor ein Auto läuft
oder der eigene Hund von einem angeblichen „Der tut Nix“ Hund gebissen wird.
Kommt es zu einem Schadensfall ist der Gedanke an die Versicherung erst mal zweitrangig.
Ist der Schock verdaut hofft man als Betroffener das alle Beteiligten eine Versicherung für ihren Vierbeiner haben und man den entstandenen Schaden darüber abwickeln kann.
Ein Muss für jeden Hundehalter
Die Haftpflicht für Hundehalter ist eine unverzichtbare Versicherung für jeden Hundebesitzer. Aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch ergibt sich eine Ersatzpflicht für alle Schäden, die man anderen absichtlich oder versehentlich zufügt.
Der Hundebesitzer haftet daher unbegrenzt für durch seinen Hund verursachte Schäden. Die Hundehaftpflichtversicherung unterscheidet hierbei Hunde, welche der Kampfhundeverordnungen unterliegen (sogenannte „Kampf- oder Listenhunde“) und andere Rassen. Für Kampfhunde gelten in der Regel teurere Tarife, die immer eine Eigenbeteiligung (Selbstbehalt) im Schadensfall vorsehen.
Autor Heike Hornig
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Wichtig in diesem Zusammenhang ist, dass auch Mischlinge, in denen entsprechende Rassen enthalten sind, als Kampfhunde eingestuft werden müssen.
Eine Haftpflichtversicherung für den Hund bekommt man für ca. 40 - 180 € pro Jahr, für den "normalen" Hund, wobei man für sogenannte Listenhunde mit 190 - 230 € einplanen kann.
Unterschätztes Haftungsrisiko
Viele Hundebesitzer unterschätzen das Haftungsrisiko in der Annahme, dass ein gutmütiger Hund keine Schäden verursache.
Die Mehrzahl der Schadensfälle wird jedoch nicht durch Aggressionen der Hunde gegen Menschen verursacht.
Vielmehr kommt es zu zahlreichen Schäden durch Beißereien mit anderen Hunden, wobei es für die Ersatzpflicht keine Rolle spielt, ob der eigene Hund lediglich zurückgebissen hat.
Problematisch sind aber vor allem große Schäden, die dadurch entstehen, dass ein Hund im Spiel oder in einer Schreckreaktion Unfälle verursacht (z.B. auf die Straße laufen, gestürzte Radfahrer etc.).
Nicht in jedem Hundehaftpflichtangebot sind Mietsachschäden enthalten. Gerade Mietsachschäden verursachen häufig –wenn auch kleinere - Schadensfälle. Dieses Risiko ist bei einigen Anbietern jedoch im Rahmen der normalen Hundehaftpflicht versicherbar.
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