Neue Pädagogische Zeitung
Land & Leute
(Fortsetzung "Glaube in Schulen und am Arbeitsplatz") "Natürlich gibt es Lehrerinnen mit Kopftuch in Österreich, aber es gibt keinen Präzedenzfall, wo etwa jemand geklagt hätte - und so lange ist das für uns kein Thema", ergänzt ihr Kollege Nikolaus Pelinka.
Was darf der Arbeitgeber verbieten?
Nicht nur im Staatsdienst kann einem die Religion bei der Berufsausübung in die Quere kommen. Zwar darf ein Arbeitgeber einen Bewerber in aller Regel nicht aus Gründen des Glaubens ablehnen - zumindest wenn dieser bei der Ausübung der Arbeit nicht hinderlich ist. In der Praxis dürfte es allerdings schwer werden, nachzuweisen, dass einen die Firma nur deshalb nicht genommen hat, weil man bei den Zeugen Jehovas ist oder ein Kopftuch trägt.
Auch wenn sich eine Mitarbeiterin erst im Laufe der Zeit für das Kopftuch entscheidet, kann sie deshalb nicht gekündigt werden. So entschied das Bundesarbeitsgericht im Fall einer Verkäuferin, deren Arbeitgeber negative Kundenreaktionen fürchtete. Der bloße Verdacht, das Kopftuch könne Kunden vergraulen, reiche nicht aus, fanden die Richter. Nur wenn der betriebliche Ablauf gestört wird oder tatsächlicher Schaden droht, wäre ein Kopftuchverbot am Arbeitsplatz denkbar.
Nachrichten: Streit um kulinarische Vorliebe
Von Benjamin Klingler
Mann bei Messerstecherei schwer verletzt
Große Aufregung am Dienstagabend in der Linzer Innenstadt. In der stark frequentierten Pfarrgasse entwickelte sich ein handfester Streit zwischen zwei Lokalbesuchern. Der ältere der beiden Männer zückte ein Messer, mit dem er seinem Gegenüber erhebliche Stich- und Schnittverletzungen zufügte. Der junge Rohrbacher musste von Sanitätern in das Krankenhaus der Barmherzigen Brüder gebracht werden, wo er sofort notoperiert wurde. Mittlerweile befindet sich das Opfer außer Lebensgefahr.
Außergewöhnlicher Grund trieb den Angreifer
Die Ursache für den Streit mit blutigem Ausgang war demnach eine Meinungsverschiedenheit, ob ein ordentliches Stück Leberkäse oder ein zünftiges Wienerschnitzel das ideale Abendessen darstelle – das wurde am Mittwoch seitens der Polizei bestätigt. Der 18-jährige Rohrbacher konfrontierte laut Augenzeugenberichten den Innviertler Imbissstandbesitzer Dimitri Viktoriova mit der Tatsache, ein Leberkäse könne niemals die Qualität eines Wiener Schnitzels erreichen. Der letztlich hilflos gegen die Ignoranz des Gegenübers argumentierende Gastronom sah laut einer anwesenden Tänzerin keinen anderen Ausweg, als zuzustechen. „Der Dimitri ist ein ganz lieber, aber wenn es um den Leberkäse geht, kennt er keine Freunde“, so die langjährige Bekannte des gebürtigen Bulgaren.
Kein Einzelfall
Dimitri V. ist kein unbeschriebenes Blatt, das ließen die Behörden gegenüber unserem Reporter verlauten. Demnach habe er vor zwei Wochen beim Streetfood-Festival in der Linzer Tabakfabrik einen gezielten Anschlag auf einen Verkaufsstand geplant, an dem vegane Bocadillos feilgeboten wurden. Der perfide Plan war, in einem unbeobachteten Moment tierisches Material in den Baguettes unterzubringen. Laut Polizeiinspektor Marius P. konnte die Tat im letzten Moment vereitelt werden. „Der Täter führte die geschnittenen Extrawursträder bereits bei sich, konnte aber rechtzeitig gestellt werden“, erinnert sich der Beamte an den Zugriff. Wieso Viktoriova genau diesen Stand für sein Attentat gewählt hatte, wurde der Polizei nach gezielten Ermittlungen im Milieu klar. Tage zuvor hatte es zwischen dem Bulgaren und dem Bio-Sojabauern einen lautstarken Streit darüber gegeben, ob nun Tofu oder Leberkäse mehr Vielfalt zu bieten hätte. Als Sieger ging damals klar der stolze Veganer hervor, der darauf verwies, dass man Tofu schließlich mit Leinsamen, Brennesel oder gar Bambussprossen veredeln könne.
Umfeld fassungslos
Befragt man den überschaubaren Beamtenkreis des Innviertlers, reichen die Reaktionen von sprachlos über traurig, bis hin zu wütend. Waltraud K., Viktoriovas langjährige Friseurin, ist ob des Messerattentats kaum im Stande daran zu glauben. „Der Dimitri hat immer nett gegrüßt. Sicher hat er schon mal verzwickt geschaut, wenn man im Supermarkt zum Schweinsschnitzel gegriffen hat, aber deshalb sticht er doch nicht gleich jemanden nieder“, so die um Worte ringende Hairstylistin. Auch die Eltern verstehen die Welt nicht mehr. „Er ist unser ganzer Stolz, der einzige Sohn. Seit er acht Jahre alt ist, hilft er dem Papa beim Schlachten der Schweine. Dass er zu so etwas fähig ist, können wir nicht glauben“, brechen bei der tränenüberströmten Mutter alle Dämme.
Lange Haftstrafe wahrscheinlich
Noch wartet der Imbissstandbesitzer in der Untersuchungshaft, bis er dem Richter vorgeführt wird. Doch ein Urteil darf wegen der eindeutigen Sachlage und Schwere des Verbrechens alsbald erwartet werden. Sollte der Haftrichter ein Verfahren wegen versuchten Mordes ansetzen, wird das Mindeststrafmaß 15 Jahre betragen. Dann wird sich der geständige Bulgare eine lange Zeit mit Gefängniskost anstatt mit seinem Lieblingsleberkäse – dem Pikanten vom Pferd – begnügen müssen.
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