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abc markets News 04/15 E-Call kommt 2018
abc markets News 04/15 Das Magazin für den cleveren Einkauf

E-Call

ab 31. März 2018 Pflicht bei Neuwagen

Der unscheinbare Schalter für den automatischen Notruf sieht nicht nach viel aus. ist jedoch ab 31. März Pflicht in jedem Neuwagen und kann Leben retten.

Ab 31. März 2018 müssen alle neuen Pkw mit dem automatischen Notrufsystem E-Call ausgerüstet sein. Ein entsprechendes Gesetz hat das EU-Parlament am 28. April dieses Jahres verabschiedet. Die Politik will so die Zahl der Verkehrstoten pro Jahr um zehn Prozent senken. Im vergangenen Jahr kamen allein auf Europas Straßen 25.700 Menschen ums Leben.

Gegenüber dem ursprünglichen Entwurf haben die Abgeordneten die Datenschutzklausel des Gesetzes verschärft. Die vom System bei einem Unfall gesendeten Daten dürfen demnach lediglich Informationen zum Fahrzeugtyp, Treibstoff, Unfallzeitpunkt, Fahrzeugposition und zur Zahl der Insassen ohne ausdrückliche Zustimmung der Betroffenen nicht an Dritte weitergegeben werden. Die Fahrzeughersteller müssen außerdem gewärleisten, dass alle im Fahrzeug gespeicherten Daten vollständig und dauerhaft gelöscht werden können. So soll unter anderem verhindert werden, dass Autos mit E-Call-Technik dauerhaft verfolgbar sind.

Die ab Frühjahr 2018 vorgeschriebene Notruftechnik wird die europaweit einheitliche Notrufnummer 112 nutzen. Bereits heute bieten viele Autohersteller - darunter etwa BMW, Mercedes, Citroën, Opel und Volvo - ähnliche Systeme, die in der Regel ein markeneigenes Callcenter kontaktieren.
Die Fahrzeuge sind mit einem GPS-Empfänger zur Positionsbestimmung ausgestatten und verfügen zusätzlich über einen Mobilfunksender zur Übermittlung des Notrufes. Dieser wird ausgelöst, wenn die heute in allen modernen Fahrzeugen vorhandenen Sensoren einen Unfall melden. Herangezogen werden etwa Daten der Airbag-Steuerung und des ESP. Hinzu kommen teilweise Informationen fortschrittlicher Systeme wie Spurhalte- oder Bremsassistent. Bei der Einschätzung der Unfallart helfen zudem Sitzbelegungs- und Überschlagsensoren. Der Notruf ist auch manuell auslösbar.

Sicheres Identity- und Access- Management
Um in der neuen digitalen Realität erfolgreich zu sein, müssen IT-Abteilungen sichere Anwendungen bereitstellen. Der Schlüssel liegt in einem zentralisierten Service für das Identity- und Access-Management.
Dass die Fahrzeughersteller schon vor der obligatorischen Einführung elektronische Notrufassistenten anbieten, hat seinen Grund. Die dabei notwendige Vernetzung des Fahrzeugs ermöglicht ihnen bereits heute zahlreiche Zusatzdienste, von Concierge-Dienstleistungen über Pannenhikfe bis zur Fernabfrage von Fahrzeugdaten durch den Halter.

Was ist E-Call?
E-Call bedeutet Emergency Call (zu Deutsch: Notruf). Es ist ein automatisches Notrufsystem und Teilneuer Autos. Bei einem Unfall, Aufprall oder beim Aufgehen des Airbags kontaktiert das System die nächste Leitstelle.

Hat das System einen effektiven Nutzen?
Durch das System können Notrufe abgesetzt werden, auch wenn niemand den Unfall sieht und der Fahrer nicht in der Lage ist, selbst einen Notruf zu tätigen. Durch das System sollen Einsatzkräfte schneller vor Ort sein. Laut

abc markets News 04/15 E-Call kommt 2018 © fotohansel - Fotolia.com

 

Schätzungen der EU können durch flächendeckendes E-Call 2.00 Menschen im Jahr mehr gerettet werden.

Ist E-Call freiwillig oder verpflichtend?
Einige Hersteller verbauen das System bereits jetzt. Ab 31.3.2018 ist es verpflichtend und jeder Neuwagen muss damit ausgestattet sein. Die EU führt es flächendeckend ein.

Gibt es rechtliche Probleme?
Es stellt sich die Frage nach der Anwendbarkeit der Gesetze. Handelt es sich um personenbezogene Daten, die gespeichert werden? Wem gehören die Daten? Muss man das Telekommunikations- oder das Bundesdatenschutzgesetz zu Rate ziehen? All diese Fragen sind bislang unbeantwortet. Generell ist der rechtliche Rahmen aber ausreichend.

Ist das System und seine Funktionsweise Transparent?
Die Transperenz ist derzeit nicht gegeben. Der Fahrer hat im Endeffekt keie Ahnung, was das System genau macht. Darüber müsste er beim Erwerb und nicht erst bei der Nutzung aufgeklärt werden. Zudem sollte das Boardsystem die Daten bei Bedarf in einfacher Form anzeigen können. E-Call beinhaltet kein dauerhaftes Tracking. Das System funktioniert aber nur, wenn immer wieder Ortsdaten gespeichert werden. Das wird bislang ebenfalls nciht transperent gemacht.

Quelle: WKO, Text: Bruno König

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