Kurzbiografie
Der Unternehmer Mark Zuckerberg stieg mit dem sozialen Netzwerk "Facebook" binnen weniger Jahre zu einem der reichsten Menschen der Welt auf. Die Lebensgeschichte des Studienabbrechers erlangte durch den Film "The Social Network" internationale Bekanntheit
Verfasst von Lawrence Graf
Wer bedenkenlos einen Beitrag auf Facebook mit Freunden teilt, kann künftig abgemahnt werden. Das zeigt ein aktueller Fall um die Inhaberin einer Fahrschule. Diese Person soll jetzt über 1.000 Euro zahlen, weil sie einen Bericht der Bild-Zeitung geteilt hatte, ohne den Urheber zu nennen. Es handelte es sich laut Medienrechtsanwalt Christian Solmecke um einen Bericht über Marco Reus und seine Fahrt mit gefälschtem Führerschein. Der Fotograf, der den Fußballspieler beim Aussteigen aus seinem Aston Martin fotografiert hatte, bekam eine Abmahnung, weil sein Bild ohne Verweis auf seine Urheberschaft auf Facebook verbreitet wurde. |
Es wird mit Sicherheit nicht bei dieser einen Abmahnung bleiben. Zwar gab es in der Vergangenheit bereits Abmahnungen für Nutzer, die einen einfachen Link mit Vorschaubild in ihrem Facebook-Profil gepostet hatten. Dass ein Nutzer jetzt aber auch für das Teilen eines Bildes über den „Share“-Button zur Kasse gebeten wurde, ist neu. Während Seitenbetreiber sich die Rechte von Fotografen zum Verbreiten der Bilder in sozialen Netzwerken vorher einräumen lassen sollten, wird Internetnutzern empfohlen, nur Inhalte bekannter Websites über Facebook zu teilen. Da besteht am ehesten die Wahrscheinlichkeit, dass die Rechte ordentlich eingeholt worden sind. Eine dauerhafte Lösung ist das freilich nicht. |
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