Hannover - UH Ab dem 01.07.2013 läuft die Übergangsfrist für einige Absätze des Sachkundenachweises in dem seit 01.07.2011 gültigen neuen Hundegesetz ab. Außerdem sind von allen Hunden in Niedersachsen ebenfalls ab 01.07.2013 Daten in einem zentralen Melderegister anzugeben. Die in der NWZ veröffentlichten Artikel und Leserbriefe führten zu Fragen, Verwirrung und Fehlinterpretationen. Da manchmal Bilder mehr sagen als tausend Worte, habe ich alle mir bekannten behördlichen Vorschriften in einem Schaubild zusammen gefasst. Daraus geht folgendes hervor:
Sowohl der Sachkundenachweis wie auch der Wesenstest müssen nicht zwingend in Niedersachsen erbracht werden. Dies kann sogar innerhalb eines EU Staates erfolgen. Eine theoretische Prüfung zum Sachkundenachweis kann auch bundesweit bei allen Tierärzten durchgeführt werden. Es handelt sich dabei um den Dog Owners Qualification Test (D.O.C. Test 2.0). Die praktische Prüfung dazu darf nur von Tierärzten oder Hundetrainern mit einer entsprechenden Qualifizierung (siehe link am Ende des Berichts) durchgeführt werden. Die einzige Frage, die hier für mich offen ist lautet: wie sieht es mit bestehenden Sachkundenachweisen oder Wesenstests aus? Ich habe z.B. seit 2001 einen Sachkundenachweis erhalten, weil ich mich um als gefährlich eingestufte Hunde gekümmert habe. Für andere werfen sich jedoch noch ganz andere Fragen auf. Dazu ein praktisches Beispiel: ein Jugendlicher betreut nach der Schule den Hund eines Autohauses, der dort als Wachhund für die GmbH des Autohauses eingetragen ist.
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Dieser Jugendliche müsste nun seinerseits den Sach- kundenachweis erbringen, wenn er nicht vor dem 01.07.2011 einen Hund über zwei Jahre betreut hat. Außerdem stellt sich die Frage, wie kann das nachgewiesen werden und wie oft ist ein Hund in diesen zwei Jahren zu betreuen. Führt er dagegen den Hund einer Privatperson spazieren oder betreut diesen, benötigt er keinen Sachkundenachweis. Absolut ungerecht empfinde ich den großen Kostenunterschied bei der Anmeldung im Melderegister. Hier haben die Hundehalter in Wiefelstede das Glück, das diese von einer Bezahlung vollständig befreit sind. Das ist vor allem für Hundehalter, die wie ich fast gleich nebenan wohnen ärgerlich und nur bedingt nachvollziehbar. Es ist gut, dass die Anmeldung zunächst in einen kleinem Gebiet getestet wird. Die Preisspannen von Null über 17,26 bis hin zu 27,96 Euro sind für mich nicht nachvollziehbar. Die Kosten werden zwar in der Niedersächsischen Allgemeinen Gebührenordnung (AllGO) geregelt, doch habe ich die genannten Beträge dort nicht finden können. Gerechter wäre z.B. gewesen: 8,50 € für Wiefelstede, 16,50 € Online, 20 € andersartige Meldungen. Es ist auch unverständlich aus welchen Gründen die Meldungen von TASSO oder dem Deutschen Haustierregister nicht übernommen wurden. Es wäre viel einfacher und kostensparender gewesen. Im Zeitalter von Internet werden überall teilweise ungefragt unsere Daten weiter gegeben und verwendet. |
Niedersächsisches Hundegesetz
Änderungen ab 01.07.2013
Barney's Neufi News |
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Online-ZeitungBarney's Neufi News - 4. Ausgabe |
So verhalten sich sozialisierte Hunde |
10.02.2013 |
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