Der Lehrling S. N.* (17) hatte im Juni 2016 in einem Waldstück in Fislisbach AG den 18-jährigen K. M.* aus Baden mit einem Karabiner erschossen. Das Jugendgericht Baden hat den heute 20-Jährigen am Mittwoch der vorsätzlichen Tötung schuldig gesprochen und zu einer vierjährigen Freiheitsstrafe verurteilt.
Das ist die Maximalstrafe, die es im Jugendstrafrecht gibt. Dieses kommt zur Anwendung, weil der Verurteilte zum Tatzeitpunkt noch minderjährig war. Gleichzeitig hat das Gericht eine Unterbringung in einer entsprechenden Einrichtung verbunden mit einer ambulanten Therapie angeordnet. Diese jugendstrafrechtlichen Massnahmen dauern von Gesetzes wegen maximal bis zum vollendeten 25. Lebensjahr.
Erfahrungen mit Schusswaffen
Schliesslich wurde der Beschuldigte verpflichtet, den Angehörigen des Opfers Genugtuungszahlungen zu leisten, wie das Gericht mitteilt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Beim Verurteilten handelt es sich um einen jungen Mann, der in der Nähe des Tatorts wohnte und eine Lehre im Detailhandel absolvierte. Wie Recherchen von 20 Minuten damals zeigten, hat er Erfahrung im Umgang mit Schusswaffen. Er nahm mit einem Schiesssportverein in der Region schon am eidgenössischen Feldschiessen teil.
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