Die Nationalversammlung
Die Nationalversammlung war in zwei Gruppen gespalten: zum einen in die Regierungspartei und zum anderen in die Opposition. Die drei Stände waren in der Nationalversammlung folgendermaßen vertreten: ungefähr 25% Klerus, 18% Adelige und 57% dritter Stand mit Ausnahme der normalen Stadtbewohnern. Sie schworen gemeinsam im „Ballhausschwur“, dass sie sich solange nicht trennen, bis sie eine Verfassung für Frankreich gefunden haben.
Die Verfassung von 1791
Die Verfassung vom 5. September 1791 besagte, dass die ausführende Gewalt von der gesetzgebenden und der richterlichen Gewalt getrennt ist. Sie ähnelte der amerikanischen Verfassung sehr. Die Nationalversammlung machte von dem Zeitpunkt an die Gesetze. Die Abgeordneten wurden alle zwei Jahre von männlichen Wahlmännern gewählt; diese wurden wiederum von den männlichen „Aktivbürgern“ gewählt.
Dazu wurde in der Nationalversammlung von 1791 folgendes festgelegt:
Art. 2. Um aktiver Bürger zu sein, ist es notwendig:
als Franzose geboren oder Franzose geworden zu sein, das 25. Lebensjahr vollendet zu haben, seinen Wohnsitz in der Stadt oder dem Kanton seit der durch das Gesetz festgelegten Zeit zu haben, in irgendeinem Orte des Königreiches eine direkte Steuer zu zahlen, die wenigstens dem Wert von drei Arbeitstagen gleichkommt und darüber eine Quittung vorzulegen, nicht dem Bedienstetenstand anzugehören, d.h. Lohndiener zu sein, im Rathaus seines Wohnsitzes in die Liste der Nationalgarde eingeschrieben zu sein, oder den Bürgereid geleistet zu haben.
Art. 5. Von der Ausübung des aktiven Bürgerrechtes sind ausgeschlossen:
diejenigen, welche im Anklagezustand stehen, diejenigen, welche nach glaubwürdigem Zeugnis bankrott oder zahlungsunfähig gewesen waren und keine Generalquittung ihrer Gläubiger vorweisen können.“
Ein Arbeitstag entsprach etwa einem livre. Außerdem musste jeder, der Wahlmann werden wollte, 5 bis 10 livres jährlich Steuern zahlen und jeder, der Abgeordneter werden wollte, musste sogar 52 livres jährlich Steuern zahlen. Ein livre war ungefähr umgerechnet zwischen 5 bis 15 € wert. Dieses nach Steuerabgaben gewichtete Wahlrecht nennt man „Zensuswahlrecht“.
Das führte dazu, dass nur reiche Männer wählen und in die Nationalversammlung gelangen konnten.
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