Pflegeberufe Gesetz
Das Pflegeberufegesetz soll im Jahr 2015 in Kraft treten und die Ausbildungen in der Gesundheits- und Krankenpflege, der Gesundheits- und Kinderkrankenpflege und der Altenpflege in einem Gesetz vereinheitlichen. Die Ausbildung soll kostenlos sein. Hintergrund ist der drohende Fachkräftemangel in der Pflegebranche.
Selbstverständlich wird es keine vollständige Vereinheitlichung der Ausbildungen zur Kranken-, Alten- und Kinderkrankenpflege geben. Auch in Zukunft wird es die Spezialisierungen in den einzelnen Bereichen geben. Spezialwissen ist für die individuelle Pflege notwendig. So muss das Pflegepersonal für die Pflege von Kindern andere Ansprüche erfüllen, also das Pflegepersonal, das für ältere Menschen zuständig ist.
Das Pflegeberufegesetz wird aber eine gemeinsame Grundausbildung gewährleisten, die drei Jahre dauert. Erst nach der Grundausbildung folgt denn die fachspezifische Ausbildung, in der das Spezialwissen für die Alten-, die Kranken- und die Kinderkrankenpflege an die Pflegeschüler vermittelt wird.
Die drei großen Bereiche, um die es im Pflegeberufe Gesetz geht, sind die
- Krankenpflege,
- Kinderkrankenpflege,
- Altenpflege.
Altenpflege
Die Menschen in Deutschland werden immer älter. Das ist auch gut so. Wichtig dabei ist, den Jahren Leben zu verleihen, ein Altwerden in Würde zu erleben, auch wenn man auf fremde Hilfe und Pflege angewiesen ist. Der soziale Staat der Bundesrepublik Deutschland hat zur Aufgabe, die Voraussetzungen für ein Alter in Würde zu schaffen.
Das neue Pflegeberufegesetz regelt die Ausbildung zum Altenpfeger neu.
Krankenpflege
Die Kinderkrankenpflege ist aus der allgemeinen Krankenpflege hervorgegangen und bildet ein selbständiges Teilgebiet der Krankenpflege und ist ein selbständiger Ausbildungsberuf: Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger/in. Die Ausbildung wird bald ebenfalls im Pflegeberufegesetz geregelt sein.
Heilerziehungspflege
Bei der der Heilerziehungspflege handelt es sich um einen seit Jahrzehnten existierenden, eigenständigen, sozialpädagogisch-ganzheitlich ausgerichteten Beruf. Die Anteile an Pflege in der Ausbildung variieren jedoch aufgrund der unterschiedlichen Richtlinien der Bundesländer stark. In NRW beispielsweise ist die Fachrichtung Heilerziehungspflege ein Bildungsgang in den Fachschulen des Sozialwesens und nicht des Gesundheitswesens.
Heilerziehungspfleger(innen) sind daher nur bedingt und nicht grundsätzlich Pflegefachkräfte, also nicht gleichgestellt mit examinierten Alten- bzw. Kranken- und Gesundheitspflegern.
Heilerziehungspflege ist ein ein selbständiger Ausbildungsberuf. Die Schwerpunkte der Ausbildung liegen im Bereich der Erziehung (auch Musikerziehung, Gestaltungserziehung, Gesundheitserziehung), der Pädagogik, der Psychologie, Logopädie, Psychomotorik und natürlich auch der Krankenpflege. Es ist trotz der Vielseitigkeit keine therapeutische Ausbildung.
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