Bewerbung |
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Online-Zeitungum eine Anstellung als Büroassistentin |
08.12.2013 |
Vielfach wird mir die Frage gestellt, was lernt eigentlich eine Rechtsanwaltsfachangestellte?
Nach und nach wurde mein Tätigkeitsfeld dann durch das Erstellen von Schriftsätzen erweitert. In erster Linie bestand und besteht meine Aufgabe darin, durch einen unserer Rechtsanwälte oder dem Notar diktierte Schreiben zu tippen und für den Versand per Post, Fax oder E-Mail vorzubreiten. Nicht alle Schriftsätze werden allerdings diktiet, so dass ich auch eigenmächtig Klagschriften oder formularmäßige Anträge erstellt und geschrieben habe. Gleiches gilt ebenfalls im notariellen Bereich. Zur Zeit ist es hauptsächlich mir aufgetragen, Kostenrechnung im Bereich der Advokatur nach Durchsicht der Akte selbst zu erstellen.
Abschließend kann man also sagen, dass ich im praktischen Teil meiner Ausbildung Kenntnisse und Fertigkeiten erworben habe, die es mir ermöglichen, sowohl im Bereich des Sekretäriats als auch für Tätigkeiten im allgemeinem Bürobereich oder als einfache Schreibkraft eingesetzt zu werden und dadurch die Möglichkeit besteht, einen passenden Einsatzort für mich in verschiedenstens Branchen und Unternehmen zu finden. |
Hingegen ist der theoretische Teil meiner Ausbildung deutlich abwechslungsreicher und anspruchsvoller.
Lernte ich zu Beginn des ersten Lehrjahres ersteinmal den Umgang mit Gesetzestexten, musste ich bereits nach kurzer Zeit auf Grundlage des Bürgerlichen Gesetzbuches eigenständig Übungsfälle lösen. Im darauffolgenden Zeitraum lag der Schwerpunkt dann im gerichtlichen Mahnverfahren, dem gesetzlichen Ablauf, den entstehenden Kosten und der Geltendmachung von Schäden und Schadensersatzansprüchen. Als Anknüpfung daran folgte das zivilrechtliche Klageverfahren und im Zuge der Textverarbeitung auch das Erstellen von Klagschriften, außergerichtlichen Aufforderungsschreiben und ähnlichem.
Ein weiterer Aspekt meiner theorethischen Ausbildung war auch die Erarbeitung anderer Rechtsgebiete, so vor allem dem Strafrecht, dem Arbeitsrecht und später auch dem Handelsrecht bezogen auf Unternehmungen im Sinne des Handelsgesetzbuches. Um eine Anstellung auch in anderen Branchen als die des Rechtswesens zu ermöglichen wurden mir die wichtigsten Inhalte des Personalwesens, insbesondere der Einstellung ung Kündigung von Arbeitnehmern und dem ordnungsgemäßen Erstellen von Lohn- und Gehaltsabrechnungen vermittelt.
Weiter ist es Teil meiner theoretischen Ausbildung, berufsübergeifend die Grundlagen und weiterführenden Kenntnisse des Notariats, wie z. B. dem Liegenschafts- und Erbrecht, zu erlernen.
Somit können Sie voraussetzen, dass mein rechtliches Wissen sowie meine Kenntnisse bezüglich des Personal- und Rechnungswesens breit gefächert und fundiert sind. Eine Übersicht meiner im schulischen Ausbildungsteil erhaltenen Noten und Bewertungen finden Sie auf den nachfolgenden Seiten.
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