SEPA ist ab 1.2.2014 verbindlich!
Über 80% der österreichischen Unternehmer hätten SEPA nicht gebraucht (da sie ohnehin keinen Auslandszahlungsverkehr haben), müssen aber dennoch mitmachen! Denn ab 1.2.2014 muss der gesamte bergeldlose Zahlungsverkehr in den EU-Mitgliedstaaten (plus Schweiz, Liechtenstein, Monaco, Norwegen und Island) auf das neue Euro-Zahlungssystem SEPA umgestellt werden.
SEPA (Single European Payments Area) schafft eine Standardisierung für Transaktionen im Euro-Raum, also grundsätzlich sicherlich sinnvoll - gilt aber eben auch innerhalb der Länder.
SEPA ersetzt Kontonummer und Bankleitzahl durch IBAN (International Bank Account Number) und BIC (Bank Identifier Code) siehe Kasten rechts. Was ist also zu tun? Auf Ihren Rechnungen sollten Sie IBAN und BIC anführen (finden Sie auf Ihren Kontoauszügen oder der Maske des eBankings). Umgekehrt sollten Sie BIC und IBAN auf Ihren Lieferantenrechnungen finden und in die Vorlagen Ihres eBanking-Systems eingeben. Fehlen diese besteht Handlungsbedarf.
Ebenfalls zu bedenken ist die Lohnverrechnung - haben Sie IBAN und BIC von den Konten Ihrer Mitarbeiter? Und wenn wir die Lohnverrechnung durchführen, haben wir sie?
Wesentliche Änderungen und damit auch Handlungsbedarf bringt die SEPA-Lastschrift. Sie ersetzt das in Österreich sehr weit verbreitete Einzugsermächtigungsverfahren (Deutschland: Lastschrift). Neu dabei ist die Unterscheidung zwischen "SEPA-Lastschrift" und "SEPA-Firmenlastschrift". Letztere ist nur zwischen Unternehme(r)n (B2B) zulässig und bei gültigem Lastschriftmandat nicht rückabwickelbar.
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Ein sogenanntes Lastschriftmandat beinhaltet weitere Datenfehler wie Creditor-ID, Referenznummern für den Lastschrifteneinreicher, etc. - Ihre Hausbank berät Sie gerne!
Wenn Sie automatisierten Zahlungsverkehr benutzen ist es höchste Zeit für einen Termin mit Ihrem EDV-Betreuer - die Banken dürfen ab 1.2.2014 keine anderen Formate als das jetzt definierte annehmen!
Nach dem "SEPA-Begleitgesetz" kann die FMY Strafen bis € 10.000,- verhängen, die Banken werden daher ziemlich stringent vorgehen. Was uns betrifft, ist es schon eine Strafe genug, wenn Überweisungen nicht durchgeführt werden und es fehlt uns - oder unseren Geschäftspartnern - das Geld!
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