Umsatzsteuerbetrugsbekämpfungsverordnung:
Das reverse charge System, das zwischen Unternehmern zu einem Übergang der Steuerschuld auf den Leistungsempfänger führt, wird ab 1.1.2014 auf folgende Umsätze erweitert:
- Lieferung von Videospielkonsolen, Laptops und Tablets, sofern das ausgewiesene Entgelt mindestens EUR 5.000,- beträgt
- Lieferung von Gas und Elektrizität an Wiederverkäufer
- Übertragung von Gas- und Elektrizitätszertifikaten
- Lieferung von bestimmten Metallen und Anlagegold
E-Rechnung an den Bund:
Ab 1.1.2014 sind Lieferanten verpflichtet, ihre Rechnungen an den Bund auf elektronischem Weg zu übermitteln. Die Übermittlung der Rechnung an den Bund erfolgt über das Unternehmensserviceportal (kurz „USP“). Dazu ist eine Anmeldung auf www.usp.gv.at notwendig. Die Anmeldung kann mit den Zugangsdaten von FinanzOnline durchgeführt werden.
ENTWURF ZUM ABGABENÄNDERUNGSGESETZ 2014:
Der Gesetzesentwurf zum Abgabenänderungsgesetz 2014 liegt bereits vor und sieht zahlreiche steuerliche Neuerungen vor. Wir möchten Sie auf einige davon schon jetzt aufmerksam machen:
- Verlustvorträge aus Vorjahren konnten bisher nur bis max. 75% der positiven Einkünfte verrechnet werden, diese Verrechnungsgrenze soll in Zukunft entfallen
- Entfall der Wertpapiere als begünstigte Wirtschaftsgüter für den investitionsbedingten Gewinnfreibetrag
- Begrenzung der steuerlichen Abzugsfähigkeit von Jahresgehältern auf EUR 500.000,- pro Person
- Einschränkung der steuerlichen Begünstigung freiwilliger Abfertigungen und Entfall der steuerlichen Begünstigungen für Kündigungsentschädigungen und Vergleichssummen
- (Wieder)Anheben des gesetzlichen Mindeststammkapitals von GmbHs von EUR 10.000,- auf EUR 35.000,-, damit (Wieder)Anheben der Mindest-Körperschaftsteuer von EUR 500,- auf EUR 1.750,- pro Jahr
- Schaffen eines Gründungsprivilegs für GmbH-Neugründungen mit geringem Startkapital iHv EUR 5.000,-
- Erhöhung der Wertschwelle für die Ausstellung von Kleinbetragsrechnungen von EUR 150,- auf EUR 400,-
B+B Steuertipp: In Anbetracht der geplanten (Wieder)Anhebung des Stammkapitals bei GmbHs prüfen wir gerne für Sie, ob die Rechtsform Ihres Unternehmens noch optimal ist. Sie finden uns unter www.bollenberger.com
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B&B-Steuertipp:
Rechtzeitig das Richtige tun! Senken Sie Ihren Steuerkostenblock. Mehr Information finden Sie unter www.bollenberger.com
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