Es gibt keine Dinge bzw. Ideen in dieser Welt, die nicht einmal in Vergessenheit geraten werden. Wenn sie aber ganz und gar aus der Erinnerung entschwunden sind , kann man sie als Neues problemlos „verkaufen“. Beispiele dafür gibt es mehr als genug. Am 06. Jänner 2017 hatte der Integrationsminister Sebastian Kurz (ÖVP) gegenüber der APA sein Vorhaben erklärt, ein Kopftuchverbot im öffentlichen Dienst gesetzlich zu verankern. Diese Idee wurde am 05. Jänner 2017 vom Vizerektor der Uni Wien und Vorsitzenden des Expertenrats im Integrationsministerium Heinz Faßmann vorgeschlagen. Integrationsexperte Heinz Faßmann begründete seine Forderung damit, dass dem Staat als Dienstgeber eine wichtige Signalfunktion zukomme und Beamte daher neutral gegenüber Religionen sein sollten – berichtete am selben Tag „Die Presse“. Die allerwichtigste Aufgabe besteht darin, zu zeigen, dass „der Staat über den Religionen steht" - setzte Herr Faßmann fort. Die Einführung des Kopftuchsverbots im öffentlichen Dienst fand eine breite Resonanz bei den ÖVP – Landesparteiobmännern. Der Landeshauptmann von Vorarlberg, Herr Markus Wallner (ÖVP) kann sich das Kopftuchverbot „durchaus vorstellen“ – schrieb „Kurier“ am 06. Jänner 2017. Für des steirischen Landeshauptmann Hermann Schützenhöfer (ÖVP) bedeutet das Kopftuchverbot sogar eine Verteidigung von „Werten wie Freiheit, Demokratie und auch Gleichberechtigung.” – so unsertirol.com vom 06.01.2017 Auch der Landesparteiobmann der ÖVP Wien, Gernot Blümel unterstützt das Kopftuchverbot im öffentlichen Dienst. Doch niemand erinnert sich daran, dass die Idee der Einführung des Kopftuchverbotes im öffentlichen Dienst zum ersten Mal vor zehn Jahren (am 16.07.2007) vom FPÖ – Obmann HC Strache geäußert wurde. An dem Tag forderte Herr Strache „ein Kopftuchverbot im öffentlichen Dienst, an öffentlichen Schulen und Universitäten.“ – schrieb „Die Presse“. Zehn Jahre später haben die Menschen es ganz und gar vergessen. Das nächste Beispiel des kurzen menschlichen Gedächnisses läßt auf sich nicht warten. Am 01. Juli 2014 hat der EGMR das im Jahre 2010 in Frankreich beschlossene Gesetz betreffend des Burkaverbots für rechtens erklärt. Auf Basis dieser Entscheidung am 10. Juli 2014 in der Nationalratssitzung hat die NAbg. Carmen Gartelgruber (FPÖ) einen Antrag auf Burkaverbot in Österreich gestellt. „Allerdings wurde der Antrag von den Regierungsparteien im Verfassungsausschuss vertagt und seither nicht mehr behandelt“ – so die NAbg. Carmen Schimanek (FPÖ). In derselben Sitzung richtete die NAbg. Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein (FPÖ) eine Frage betreffend Burka-Verbot an BM Sebastian Kurz (ÖVP). Frau Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein wollte sich erkundigen, welche Initiativen der Bundesminister für Integration, Sebastian Kurz (ÖVP) anläßlich der Entscheidung des EGMR vom 01. Juli 2014 in Aussicht nehmen würde (Quelle: 37. Sitzung des Nationalrates der Republik Österreich). „Was ein Burka-Verbot betrifft, bin ich der Meinung, dass wir keine künstlichen Debatten in Österreich brauchen. … mit einem Burka-Verbot werden wir in Österreich die Integration nicht lösen.“ – lautete damals die Antwort. ÖVP-Klubchef Reinhold Lopatka war im Jahre 2014 davon überzeugt, dass die FPÖ versucht „Angst zu schüren und zu dramatisieren"(Quelle: Keine Sozialhilfe für Burkaträgerinnen?). Das bedeutet, die Idee des Burkaverbotes stiess auf Ablehnung seitens der ÖVP. Zwei Jahre später wurde Bundesminister für Integration, Sebastian Kurz (ÖVP) zum Befürworter des Burkaverbots in Österreich. In zwei Jahren sind die Erinnerungen an den FPÖ – Vorstoß des Burkaverbotes offensichtlich deutlich verblasst. Die Menschen haben bereits vergessen, dass gerade die ÖVP ein Gegner des Burkaverbotes war. Daher überraschte am 18. August 2016 der Bundesminister mit dem Vorschlag, die Vollverschleierung zu verbieten. Laut dem neuen Integrationsgesetz, das am 01. Juli 2017 in Kraft tritt, wird die Vollverschleierung sogar bestraft. Das Tragen des Niqabs bzw. der Burka soll in die Zukunft 150 Euro Strafe kosten. Noch eine nicht weniger unterhaltsame Geschichte. Am 11. September 2015 im Interview mit fischundfleisch.com wurde FPÖ – Obmann HC Strache gefragt wie viele Flüchtlinge Österreich verkraften könne. „10.000 bis 15.000 Flüchtlinge im Jahr“ – lautete die Antwort. (Quelle: Strache (FPÖ) im Interview: “15.000 Flüchtlinge sind genug!”) Ein Jahr und vier Monate (am 12. Jänner 2017) später forderte ÖVP-Chef Reinhold Mitterlehner eine Halbierung der Obergrenze für Asylanträge (heuer beträgt sie 35.000 Asylanträge). „Dies sei in etwa "das, was wir im Rahmen der Integration vertragen können". – setzte der ÖVP – Chef fort. Eine engere Zusammenarbeit der Regierungskoalition mit den Oppositionsparteien ist sicherlich das allerbeste, was man sich vorstellen kann. Es ist ein Anzeichen einer höheren politischen Kultur! Es wird aber leider ganz selten darauf hingewiesen, von wem die Idee stammt.
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