Mitte November 2016 hat eine Teenagergruppe, darunter eine „ebenfalls 16-Jährige aus Ecuador“, ein 15 jähriges österreichisches Mädchen, Patricia, grausam blutig geschlagen. Die Täter wurden von einem 16 jährigen Tschetschenen angeführt. Das Mädchen erlitt einen doppelten Kieferbruch und wurde ins Spital eingeliefert. Im Interview mit der österreichischen Zeitung „Heute“ erzählte Patricia, dass sie sich nach der fünftägigen Behandlung im AKH konnte immer noch „nur flüssig oder von Brei ernähren“ konnte. Das „Prügelvideo“ wurde auf Facebook gepostet. Die Grünen reagierten darauf mit einer Anzeige von Facebook „wegen der fortgesetzten Belästigung im Wege einer Telekommunikation oder eines Computersystems" . (Quelle „Grüne zeigen Facebook wegen Prügelvideo an“) Das Netzwerk versuchte zuerst Widerstand zu leisten und sagte „dass das Video nicht gegen die "Gemeinschaftsstandards" verstoße“, lenkte allerdings dann ein und löschte das Video. Ende Dezember 2016 legte die Staatsanwaltschaft eine Cybermobbing-Anzeige der Grünen gegen Facebook-Gründer Mark Zuckerberg zurück. „Es besteht kein begründeter Anfangsverdacht für Cybermobbing. (…)Das Video sei weder geeignet, das Prügelopfer längere Zeit hindurch fortgesetzt in seiner Lebensführung unzumutbar zu beeinträchtigen noch es an der Ehre zu verletzen.“ – so die Staatsanwaltschaft. Dazu kommt, dass „durch das Video keine Tatsachen oder Bildaufnahmen des höchstpersönlichen Lebensbereiches des Opfers“ veröffentlicht wurden – steht in der Begründung. (Quelle: http://www.dahamist.at „Nachjustierung bei Cybermobbing notwendig“) Man kann sich allerdings nur schwer vorstellen, dass die erfahrenen grünen Juristen wirklich davon überzeugt waren, dass das „Prügelvideo“ gegen den Cyber-Mobbing Paragraph verstoßt. Warum haben die Grünen darauf bestanden, dass das Video den Cyber-Mobbing Paragraph des StGB verletzt? Mit dieser Frage wandten wir uns am Ende November 2016 an den Fachmann für Menschenrechte, Justiz und Verfassung, Mag. Harald Stefan. - Herr Mag. Harald Stefan, warum haben die Grünen diese Anzeige erstattet? Welche Zwecke haben sie damit verfolgt? Was wollten sie damit erreichen? Es war den grünen Juristen vom Anfang an sicherlich klar, dass in dem Falle keine Verletzung im Sinne des Cyber-Mobbing Paragraphs vorliegt. Es liegt hier kein spezieller Fall vor, bei dem man sagen könnte, dass es um die Verletzung der Menschenrechte geht. Eigenartig ist auch, dass anstatt den Fall strafrechtlich zu untersuchen, die Behauptung aufgestellt wurde , dass ein derartiges Video die Menschrechte verletzt. Es geht in erster Linie darum, dass die Grünen diesen Fall als Präzedenzfall verwenden wollen, damit sie in Zukunft die Möglichkeit haben, andere ihnen missliebige Videos von Facebook löschen zu lassen . Daher ist es eine politisch motivierte Forderung. Es zeigt die Einstellung der Grünen zur Meinungsfreiheit: es geht um den Versuch, Veröffentlichungen im Internet nach ihren Vorstellungen einzuschränken. Sehr geehrter Herr Mag. Harald Stefan, wir bedanken uns herzlich für das höchst interessante Interview für den „Scheinwerfer“! Das bedeutet, die Staatsanwaltschaft teilt offensichtlich die Ansichten von Mag. Harald Stefan (Nationalratsabgeordneter; FPÖ) bezüglich der Verletzung der Menschenrechte des Prügelopfers durch das Video. Laut einem der renommiertesten Anwälte Wiens, Dr. Alfred Boran, droht den Tätern weder die Haftstrafe noch die Geldstrafe. Nun stellt die Frage ob die grünen Juristen wohl gegen eine derartig eklatante Ungerechtigkeit kämpfen werden? |
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