IHR Aktuell |
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16.11.2016 |
Am 01.Sep. bis 03. September 2017 findet das alljährliche Moderatoren und Hörertreffen in Kressbronn am Bodensee statt. Sie sind herzlich eingeladen. Die Vorbereitungen sind schon im vollem Gange. Für die Reservierung wenden Sie sich bitte an: Manuela unter 09090 - 2244 5566 |
Winter 2017
Schneeräumen: Wann, wo und wie oft ?
Hausbesitzer sind gesetzlich verpflichtet, den Gehweg von Ihrem Grundstück von Schnee und Eis zu befreien. Vermieter können den Winterdienst durch eine Regelung im Mietvertrag oder in der Hausordnung auf den Mieter übertragen. Er darf auch ein externes Unternehmen beauftragen, den Schnee zu räumen. Kosten für den geleisteten Winterdienst kann er auf die Mieter umlegen.
Die Schneeräumpflicht gilt an allen Tagen der Woche.
Von Montag bis Samstag müssen die Gehwege von 07,00 Uhr bis 20,00 Uhr gefahrlos zu betreten sein. Am Sonntag müssen die Gehwege von 08,00 Uhr bis 20,00 Uhr gefahrlos zu betreten sein.
Das bedeutet: Schneit der morgens geräumte Weg später am Tag wieder zu, müssen Sie die Schneeschaufel erneut in dei Hand nehmen. Allerdings gilt auch beim Schneeräumen der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit. Niemand ist gezwungen, bei starkem Schneefall durchgehend zu räumen, vielmehr darf man abwarten, bis es aufhört zu schneien. WICHTIG: Zur Schneeräumpflicht gehört auch das Streuen bei Glätte. Benutzen Sie hierzu Splitt, Sand oder Granulat. Streusalz ist schlecht für die Umwelt und deshalb in vielen Kommunen verboten.
Aus aktuellem Anlass ändert sich das Sendeprogram |
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16.11.2016 |
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