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Der Sieg der Drogen - Legalisierer

Anfang Juli 2015 endete der jahrelange Streit zwischen den Anhängern der Legalisierung von Drogen und deren Gegnern. Gesiegt haben die Legalisierer. An dem Tag beschloss der Nationalrat die heftig diskutierte Novelle zum Suchtmittelgesetz. Eine Novelle, welche einer Legalisierung von Cannabis gleichkommt, so der Grazer Bürgermeister Siegfried Nagl. 

Nach der alten Fassung des Suchtmittelgesetzes ist das Erwerben, Besitzen, sowie das Anbieten oder Verschaffen von Suchtmitteln strafrechtlich verboten. Die Suchtmittel–Novelle setzt diese Paragraphen nicht außer Kraft, ergänzt aber das Suchtmittelgesetz um die zwei „Legalisierungsabsätze“. Laut diesen Absätzen soll bei einem Verdacht auf das Erwerben, Besitzen, Anbieten oder Verschaffen von Suchtmittel keine Strafanzeige erstattet werden, wenn das Delikt ausschließlich für den persönlichen Gebrauch begangen wurde.  Nach dem Rechtsanwalt Herrn Mag. Kreiner, geht es dabei um eine reine „rechtspolitische Entscheidung“.

Bereits im Vorfeld der SMG-Novelle wurden die Stimmen gegen die bevorstehende Gesetzesänderung immer lauter.  Im Sommer 2015 geriet die Situation mit den Drogendealern in Graz außer Kontrolle: Jeden Tag beobachteten die Polizisten „20, 30 Schwarzafrikaner, die auf der Keplerstraße nach Kundschaft Ausschau hielten.“, so Werner Jud, Leiter der Grazer Kriminalabteilung im Gespräch mit der Kleinen Zeitung. Sogar am helllichten Tag wurden laut „dem Standard“ die Dealer gesichtet.  „Viel schlimmer ist, was uns ab 2016 droht. Da wird dem Drogenhandel Tür und Tor geöffnet“ erklärte Herr Jud und teilte seine Besorgnis über die SMG- Novelle mit. Auch der Grazer Bürgermeister Siegfried Nagl riet von der geplanten Novelle ab.

Seit einigen Jahren leiden die Bürger unter dem Drogenhandel in Parkanlagen und an den Sportplätzen. „Die Zahl der Drogenkonsumenten ist enorm hoch. Daher hat die Polizei kein besonderes Interesse an der Verfolgung von Drogenkonsumenten. Das Erwischen von Drogendealern hat heute höchste Priorität“, so Kreiner. Heimischen Politikern ist die Gesundheitsgefährdung der Menschen auch schon längst bewusst. Nicht umsonst will die Regierungskoalition ein generelles Rauchverbot in der Gastronomie ab 01.05.2018 in Österreich einführen.Auch im Freien ist ein Passivraucher „gesundheitsgefährdenden Substanzen ausgesetzt“. Die Bürger fragen sich schon verzweifelt, was sie tun sollen, wenn sich neben sie in einer Park- oder Sportanlage ein Drogenkonsumierender hinsetzt. Laut den Worten eines Betroffenen wurde er auf seine Bitte, mit dem Rauchen aufzuhören, „mit schmutzigen Worten beschimpft“.

 

 

Scheinwerfer SCHEINWERFER Österreichische Monatszeitung Der Sieg der Drogen - Legalisierer

 

Die einzige Lösung wäre, den Drogenkonsum über das Verwaltungsrecht zu regeln. „Der Drogenkonsum müsste wenigstens unter Verwaltungsstrafe fallen“, fordert der Leiter der Grazer Kriminalabteilung. Die Verwaltungsstrafen sind am besten geeignet, akzeptierende gesellschaftliche Verhältnisse herzustellen. Laut Mag. Kreiner, „werden die Verwaltungstrafen in den Strafregister nicht eingetragen“. Das heißt, die Verhängung der Verwaltungstrafen zerstört die Zukunft der Drogenkonsumenten in keiner Weise.

Allerdings haben viele Parteien diese Lösung abgelehnt. Die Grünen sind der Auffassung, „es ist nicht möglich, die Zukunft der Jugend mit irgendwelchen Strafen (egal ob mit einer Strafrechtsstrafe oder Verwaltungsstrafe) zu verbannen“, sagte Birgit Hebein, Sozialsprecherin der Wiener Grünen, im Interview mit dem „Scheinwerfer“. Der öffentliche Raum gehöre allen und jeder müsse Rücksicht auf den anderen nehmen.

Eine ähnliche Meinung vertritt die Pressereferentin der Bundesministerin für Bildung und Frauen, Frau Mag. Katharina Ebhart-Kubicek von der SPÖ. Frau Ebhart-Kubicek hält nichts von der Idee, den Konsum von Drogen für den eigenen Gebrauch mit der Verwaltungstrafe zu belegen: „Anstatt KonsumentInnen zu bestrafen, sollen Menschen mit einer Suchterkrankung jene Hilfe bekommen, die sie benötigen.“ Auch die massive Belastung der Bürger in den Parkanlagen findet laut Ebhart-Kubicek nicht statt: „Dass in den Wiener Parks oft "Drogen geraucht" würden, deckt sich nicht mit meiner Einschätzung und der Meinung von ExpertInnen aus der Sucht- und Drogenhilfe.“

Auch dem Landtagsabgeordneten der Wiener ÖVP, Dr. Wolfgang Ulm, ist über eine solche Belastung nichts bekannt. Das Verhängen der Verwaltungsstrafe für den Konsum von Drogen für den eigenen Gebrauch findet Ulm völlig unnötig: „In Wien gibt es Landessicherheitsgesetz. Die §§ "Anstandsverletzung und Lärmerregung" und "Abwehr von Belästigungen und Sicherung des Gemeingebrauchs"  schützen die Nichtdrogenkonsumierenden in den Parkanlagen“, so Ulm. Auch Justizminister Wolfgang Brandstetter (ÖVP) zeigt kein Verständnis für den Vorstoß des Grazer Bürgermeisters, Cannabiskonsum mit einer Verwaltungsstrafe zu belegen: „Der Vorschlag wurde ressortübergreifend bereits mehrfach hinlänglich einer Prüfung unterzogen und ist nicht zielführend“, wie er der Kleinen Zeitung berichtete.

Die Ideen des Grazer Bürgermeisters finden nur bei den Freiheitlichen eine Zustimmung. „Die Verlagerung vom Strafrecht ins Verwaltungsrecht  soll vielmehr die Folge haben, dass der Konsum von Cannabis nicht die Zukunft von jungen Menschen versaut. Trotzdem müssen wir mit Verwaltungsstrafen und zusätzlichen vorbeugenden Maßnahmen speziell den Jugendlichen die Gefahr von Cannabis deutlich machen“, so der FPÖ-Abgeordnete zum Vorarlberger Landtag, Christof Bitschi.

Eine besondere Bedeutung soll dieser Frage unter gegenwärtigen Umständen beigemessen werden. Cannabis konsumieren viele junge Menschen in Österreich. „Rund 20 Prozent (also 57.000 Personen) sind Studierende, wobei Studien belegen, dass jeder Zehnte davon einen bereits gesundheitsgefährdenden Konsum betreibt. „Das zeigt, dass die hervorgerufene Bewusstseinsveränderung nicht dem Genuss, sondern dem Ertragen von Alltagsproblemen oder des Lernstresses dienen soll“, hält der FPÖ-LAbg. Gerhard Haslinger fest.

Das letzte Wort bleibt aber bei der Polizei. Uns bleibt nur übrig, auf die Meinung der Kriminalpolizisten zu warten.

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