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OC-Info März 2016
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Ist der Verkehr auf dem linken Fahrstreifen in Bewegung, darf rechts mit einer Differenz-geschwindigkeit von höchstens 20 km/h überholt werden. Wer sich nicht daran hält, riskiert eine Geldbuße von 100 Euro sowie einen Punkt.

Der Seitenstreifen darf nicht dazu genutzt werden, um schneller zum Rastplatz oder zur Autobahnausfahrt zu gelangen. Wer´s dennoch macht, riskiert 75 Euro Bußgeld und einen Punkt.

Rückwärtsfahren oder gar wenden ist natürlich auch im Stau tabu, es sei denn, die Polizei fordert dazu auf. Sonst droht neben Geldbuße und Punkten auch ein Fahrverbot.

Das Hindurchschlängeln von Motorrädern ist verboten und wird mit einer Geldbuße von 100 Euro und einem Punkt geahndet. Links überholen ist zwar erlaubt, in den meisten Fällen bleibt dem Motorradfahrer jedoch nicht genug Platz, um einen ausreichenden Sicherheitsabstand zur Fahrzeugkolonne einzuhalten.

OC-Info März 2016 Seite 3 Foto: Fotolia

Rettungsgasse ist Pflicht, aussteigen verboten

Ein Stau setzt nicht automatisch Verkehrsregeln außer Kraft. Autofahrer und Motorradfahrer sollten einiges beachten, sonst drohen Bußgeld und Punkte. Hier finden Sie ein paar "Spielregeln" bei Autobahnstaus: 

Die wichtigste Maßnahme im Stau ist die Bildung einer Rettungsgasse. Wer sich nicht daran hält, dem droht ein Verwarnungsgeld von 20 Euro.

Ohne Stau ist das Halten auf der Autobahn und auf dem Standstreifen verboten. Wer dagegen verstößt, muss ein Verwarnungsgeld von 30 Euro zahlen. Wer sogar parkt, riskiert ein Bußgeld von 70 Euro und einen Punkt.

Autos mit Komfort-Schließsystem sind leichte Beute für Diebe

Besitzers befindet. Wegfahrsperre und meist auch Alarmanlage werden ebenfalls auf diese Weise überwunden. Nach Ansicht der ADAC-Experten lassen sich die für den Diebstahl erforderlichen Geräte mit geringem Aufwand aus handelsüblichen Elektronikbauteilen herstellen.

Der ADAC rät seinen Mitgliedern zu erhöhter Wachsamkeit bei der Aufbewahrung des Schlüssels. Der Club sieht die Autohersteller in der Pflicht, die gesamte Fahrzeugelektronik ebenso systematisch abzusichern, wie dies in anderen IT-Bereichen längst Standard ist. Für Besitzer betroffener Fahrzeuge sollte es zudem möglichst rasch Abhilfe durch entsprechende Nachrüstungen geben.

Eine Liste der bisher getesteten Modelle finden Sie unter folgendem Link: www.adac.de/keyless Es werden fortlaufend weitere Modelle untersucht.

Auch während eines Staus ist das Telefonieren ohne Freisprechanlage strikt verboten, sofern der Motor nicht ausgeschaltet ist. Zuwiderhandlungen werden mit einem Bußgeld von 60 Euro und einem Punkt geahndet.

Wer im Stau steht, darf die Fahrbahn grundsätzlich nicht betreten. Weder ein „menschliches Bedürfnis“ noch das Wickeln eines Kindes stellen einen vom Gesetzgeber anerkannten Notfall dar. In solchen Fällen heißt es, bis zum nächsten Park- oder Rastplatz weiterzufahren. Laut StVO ist das Betreten nur zur Unfallsicherung erlaubt. Bei Zuwiderhandlung drohen 10 Euro Verwarnungsgeld.

Steht der Verkehr auf der Autobahn bei einer Vollsperrung für lange Zeit, wird die Polizei bei einem kurzen Aussteigen und „Sich-die-Beine-Vertreten“ auf eine Anzeige verzichten. Dabei dürfen Rettungskräfte nicht behindert werden.

Rechts überholen ist nur dann erlaubt, wenn der Verkehr auf dem linken Fahrstreifen steht oder mit höchstens 60 km/h fährt. Bei stehendem Verkehr darf man rechts mit maximal 20 km/h fahren.

Autos mit dem Komfort-Schließsystem „Keyless“, bei dem der Fahrer keine Tasten mehr auf seinem Funkschlüssel betätigen muss, sind deutlich anfälliger für Diebstähle als Fahrzeuge mit herkömmlichen Schließsystemen. Das zeigt eine Untersuchung des ADAC an mehr als 20 Modellen unterschiedlicher Hersteller. Mit einer selbst-gebauten Funk-Verlängerung konnten die mit dem „Keyless“-Schließsystem ausgestatteten Autos sekundenschnell geöffnet und weggefahren werden. Bei den Tests hinterließ dies keine sichtbaren Einbruchs- oder Diebstahlspuren.

Die offenkundige Sicherheitslücke bei den Komfort-Schlüsseln erleichtert Dieben ihr Handwerk ungemein: Die Funkverbindung zwischen Schlüssel und Auto kann problemlos über mehrere hundert Meter „verlängert“ werden. Unabhängig davon, ob sich der Originalschlüssel beispielsweise im Haus oder der Jackentasche des 

OC-Info März 2016 Seite 3 Foto: ADAC/Thiemel
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