Definiton:
Der VVaG ist ein rechtsfähiger wirtschaftlicher Spezialverein, dessen Geschäftszweck in der Versicherung seiner Vereinsmitglieder nach dem Grundsatz der Gegenseitigkeit besteht. Als Versicherungsunternehmen unterliegt der VVaG der Versicherungsaufsicht. Aufsichtsbehörde ist die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), beim kleineren Vereinen kann dies alternativ auch eine Landesaufsichtsbehörde sein. Der VVaG ist eine juristische Person und wird im Handelsregister eingetragen.
Kapital der VVaG’s:
Es wird hauptsächlich von den Garanten und weniger von den Gründungsmitgliedern gestellt. Diese Garanten beschaffen den sogenannten Gründungsstock, dieser hat eine Garantiefunktion. Die Garanten erhalten neben den Rückzahlungen und der Verzinsung ein Dividendenrecht. Je mehr der Gründungsstock aus den Jahresgewinnen getilgt wird, desto mehr werden auch die Rechte der Garanten abgebaut. In diesem Fall schreibt auch das VAG vor, dass der Gründungsstock nur soweit getilgt werden darf, wie auch die Verlustrücklagen angewachsen sind.
Versicherungsblättchen |
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Online-ZeitungVVag |
22.12.2014 |
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