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Schwere Aufgaben schultern: Haushalt 2015 knapp ausgeglichen

(lk/ho) Am Ende des Haushaltsjahres 2015 soll eine schwarze Null stehen. So sieht es der Haushaltsplan des Landkreises Lüneburg vor, den der Kreistag gestern (Montag, 15. Dezember 2014) in seiner letzten Sitzung in diesem Jahr verabschiedete. Das Ergebnis ist denkbar knapp: Der Landkreis muss im kommenden Jahr schwere Aufgaben wie die Flüchtlingsunterbringung und stetig steigende Kosten in der Sozial- und Jugendhilfe schultern, gleichzeitig stagnieren die Einnahmen.

„Mit dem Haushaltsplan 2015 legen wir bereits den vierten ausgeglichenen Haushalt in Folge vor“, sagte Landrat Manfred Nahrstedt, „das Ergebnis ist knapp, aber die Asylsuchenden im Landkreis Lüneburg benötigen unsere Hilfe. Dieser Aufgabe müssen wir uns stellen, und ich bin froh, dass der Bund uns mit rund 1.000 Euro pro Asylbewerber unterstützt.“

Die Kommunen des Landkreises können auch 2015 auf den Landkreis zählen: Mit 5,7 Millionen Euro bezuschusst der Landkreis den Kita-Bereich. Das Geld fließt insbesondere in die Betriebskosten der Kitas, dazu kommen Erstattungen für Kinder, deren Eltern keine Kita-Beiträge zahlen können. Im Vergleich zu 2014 hat der Landkreis seine Zuschüsse für frühkindliche Bildung um 800.000 Euro aufgestockt.

Der Hebesatz für die Kreisumlage bleibt bei 53 Prozent. „Ich bin stolz, dass wir den Satz nicht anheben müssen“, sagte Landrat Manfred Nahrstedt, „schließlich haben wir die Kreisumlage erst 2013/14 um insgesamt 1,5 Prozent gesenkt, um unsere Kommunen zu entlasten. Von dieser Entlastung im Kita-Bereich profitieren besonders junge Familien im Landkreis.“

Und hier der Haushaltsplan 2015 im Überblick:

Der Ergebnishaushalt 2015 hat ein Volumen von rund 235,8 Millionen Euro. Der Haushalt ist ausgeglichen, die Vorgabe aus dem Zukunftsvertrag mit dem Land ist also erfüllt. Der Kreditbedarf des Landkreises liegt bei 7,5 Millionen Euro (2014: 11,4 Mio. €), die Neuverschuldung beträgt 3,2 Millionen Euro (2014: 7,7 Mio. €).

Der Kreditbedarf resultiert aus den notwendigen Investitionen des Landkreises. Insgesamt beträgt das Investitionsvolumen rund 9,8 Millionen Euro, davon fließen allein 6,1 Millionen Euro in den Schulbereich, etwa in das Sanierungsprogramm, die Umsetzung der Inklusion und den Ausbau der IGS Embsen. Für die Breitbandinitiative des Landkreises Lüneburg sind eine Million Euro eingeplant. Der größte Ausgabeposten liegt mit 139,5 Millionen Euro (2014: 127,  Mio. €) bei den Sozial- und Jugendhilfekosten. Der Eigenanteil des Landkreises daran beträgt 65 Millionen Euro (2014: 59,8 Mio. €).

Landrat Manfred Nahrstedt ist zufrieden mit dem Ergebnis, sieht aber weiterhin den Auftrag zum Schuldenabbau: „Die übrigen 27 Millionen Euro Liquiditätsschulden wollen wir Schritt für Schritt abbauen. Wir sind – auch dank des Zukunftsvertrags mit dem Land – auf einem guten Weg.“ 

 

Neue Gebührenordnung im Futter- und Lebensmittel-Bereich: Ermäßigung für Kleinbetriebe

(lk/eb) Seit Anfang Dezember gilt niedersachsenweit eine neue Gebührenordnung mit einer Änderung für Betriebe aus den Futter- und Lebensmittel-Bereichen: Sie müssen ab sofort für die Erstkontrollen der Lebensmittelkontrolleure und Amtstierärzte eine Gebühr bezahlen. Das teilt der Fachdienst Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung des Landkreises Lüneburg mit. Das Land will mit der neuen Regelung die Verbraucher entlasten. Bislang wurden die Kontrollen aus Steuermitteln finanziert.

Für kleinere Betriebe wie Bäcker, Imbissbuden, Restaurants oder Fleischer sieht die neue Gebührenordnung eine geringere Gebühr vor. Hier hat das Ministerium einen Gebührendeckel vorgesehen: Für Unternehmen mit weniger als 125.000 Euro Jahresumsatz werden ab sofort pro Kontrolle höchstens 56 Euro fällig, bei einem Jahresumsatz unter 250.000 Euro sind es maximal 92 Euro. Ein Beispiel: Kleine Kioske, die sich etwa alle zwei Jahre einer Regelkontrolle unterziehen, müssen durch die neue Gebührenordnung mit rund 30 Euro Kosten pro Jahr rechnen. Bei kleinen Bäckereien fallen im Schnitt zwischen 50 und 100 Euro an.

Im Futtermittelbereich sind die Regelkontrollen neben den zusätzlich erforderlichen amtlichen Kontrollen bereits seit April dieses Jahres gebührenpflichtig. Mit der neuen Regelung wird die Gebührenpflicht nun auf alle Bereiche der amtlichen Überwachung zur Lebensmittel- und Futtermittelsicherheit erweitert.

Mehr Informationen zur neuen Gebührenordnung gibt es auf der Seite des Niedersächsischen Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz unter www.ml.niedersachsen.de oder beim Fachdienst Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung unter Telefon 04131 26-1331.

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